Biologische Wirtschaftsweise
Förderverpflichtungen
- Einhaltung der Bestimmungen der EU-BIO-Verordnung 2018/848 betreffend Kauf, Lagerung und Verwendung von Betriebsmitteln (Pflanzenschutz, Dünge- und Futtermittel, Saatgut, Desinfektionsmittel und Tierarzneimittel) und Vertrag mit einer anerkannten Bio-Kontrollstelle spätestens ab 1.1. des 1. Verpflichtungsjahres. Ein Wechsel der Bio-Kontrollstelle hat jedenfalls ohne zeitliche Unterbrechung zu erfolgen.
- Verpflichtung zur Erhaltung des Grünlandausmaßes im Verpflichtungszeitraum und Anlage von Biodiversitätsflächen auf Grünland.
- Weiterbildungsverpflichtung Biodiversität bis 31.12.2025 im Ausmaß von 3 Stunden.
- Weiterbildungsverpflichtung Biologische Wirtschaftsweise bis 31.12.2025 im Ausmaß von 5 Stunden
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt 700 Euro/ha auf allen Wein-,
Obst- und Hopfenflächen ausgenommen Walnuss und
Edelkastanie (Förderhöhe 500 Euro).