Bedarfserhebung zu "Gekühltem Lebensmitteltransport“
Erfreulicherweise steigt die Nachfrage nach bäuerlich erzeugten Lebensmitteln stetig.
Unsere bäuerlichen Direktvermarkter tragen diesem Umstand Rechnung, da sie sich vermehrt für die Vermarktung eigener Erzeugnisse entscheiden.
In der Produktion und im Umgang mit Lebensmitteln sind jedoch eine Reihe von Vorgaben zu erfüllen. Vom Gesetz her ist jeder der mit Lebensmitteln umgeht, in seinem Bereich für die Sicherheit der Produkte verantwortlich, von der Primärerzeugung bis zur Abgabe an den Endverbraucher. Ein Punkt der besonders zu beachten ist und auch kontrolliert wird, ist die erforderliche Einhaltung der Kühlkette beim Transport von zu kühlenden Lebensmitteln (z.B. Fleisch, Fisch, Milch sowie Produkte daraus).
In der Produktion und im Umgang mit Lebensmitteln sind jedoch eine Reihe von Vorgaben zu erfüllen. Vom Gesetz her ist jeder der mit Lebensmitteln umgeht, in seinem Bereich für die Sicherheit der Produkte verantwortlich, von der Primärerzeugung bis zur Abgabe an den Endverbraucher. Ein Punkt der besonders zu beachten ist und auch kontrolliert wird, ist die erforderliche Einhaltung der Kühlkette beim Transport von zu kühlenden Lebensmitteln (z.B. Fleisch, Fisch, Milch sowie Produkte daraus).
Beispiele für Lagerungstemperaturen:
Für Lebensmittel, die gekühlt zu lagern sind, müssen entsprechende Kühleinrichtungen vorhanden sein. Hierbei sind die jeweiligen Lagerbedingungen der unterschiedlichen Produkte einzuhalten (siehe Tabelle).
Wichtig ist demnach auch eine entsprechende Ausstattung der Transportmittel, damit diese spezifischen Lagerbedingungen eingehalten bzw. nicht überschritten werden.
Damit im Bereich der bäuerlichen Direktvermarktung die Vorgaben eingehalten werden können und nicht jeder Betrieb ein eigenes Transportmittel anschaffen muss, wären überbetriebliche Lösungsansätze über die Maschinenring-Organisation denkbar, die sich wie folgt darstellen lassen.
Damit im Bereich der bäuerlichen Direktvermarktung die Vorgaben eingehalten werden können und nicht jeder Betrieb ein eigenes Transportmittel anschaffen muss, wären überbetriebliche Lösungsansätze über die Maschinenring-Organisation denkbar, die sich wie folgt darstellen lassen.
A) Anschaffung von Kühl-PKW-Anhängern für einzelne Bezirke, die am jeweiligen Stützpunkt an das Stromnetz angeschlossen sind, damit in den Kühlzellen die Kühltemperaturen auf dem Sollwert gehalten werden.
Diese können von jenen landwirtschaftlichen Direktvermarktern, die sich am Anhängerpool beteiligen, zu festgelegten Konditionen und reservierten Terminen mit dem eigenen PKW abgeholt und für den Kühltransport eigener zu kühlender Produkte eingesetzt werden.
Da die Festkosten aufgrund der erforderlichen Investition, als auch der anfallenden Betriebskosten am geringsten ausfallen würden, wäre diese Variante bereits ab einer geringeren Anzahl an konkret Interessierten umsetzbar.
B) Anschaffung von Kühl-Nutzfahrzeugen (in der Größe eines Klein-PKW-Kombis oder eines Klein-LKW´s) für einzelne Bezirke, die am jeweiligen Stützpunkt an das Stromnetz angeschlossen sind, damit in den Kühlzellen die Kühltemperaturen auf dem Sollwert gehalten werden. Diese können von jenen landwirtschaftlichen Direktvermarktern, die sich am Nutzfahrzeugpool beteiligen, zu festgelegten Konditionen und zu den reservierten Terminen abgeholt und für den Kühltransport eigener zu kühlender Produkte eingesetzt werden.
Da die Festkosten aufgrund der erforderlichen Investition, als auch die anfallenden Betriebskosten höher sind als bei Var. A), könnte diese Variante erst ab einer größeren Anzahl an konkret Interessierten umgesetzt werden. Bei dieser Variante wäre es bei Bedarf zudem auch möglich, individuell für landwirtschaftliche Direktvermarkter einen Fahrer einzusetzen, der die Kühltransporte entgeltlich durchführen würde. Die Varianten A und B wären
a) als Fahrzeuggemeinschaft (indem die beteiligten Betriebe wie z.B. bei einer Traktorgemeinschaft gemeinschaftlich investieren), oder
b) als Mietgemeinschaft, in die der örtliche Maschinenring oder Maschinenring-Service-Bgld. in Pool-Anhänger oder Fahrzeuge investiert und die an die landwirtschaftlichen Direktvermarkter auf Basis pauschaler und variabler Mitabgeltungen vermietet werden umsetzbar.
C) Aufbau einer bezirksübergreifenden oder bei Bedarf landesweiten Kühltransportlogistik für landwirtschaftliche Direktvermarkter. durch Maschinenring-Service-Bgld.
B) Anschaffung von Kühl-Nutzfahrzeugen (in der Größe eines Klein-PKW-Kombis oder eines Klein-LKW´s) für einzelne Bezirke, die am jeweiligen Stützpunkt an das Stromnetz angeschlossen sind, damit in den Kühlzellen die Kühltemperaturen auf dem Sollwert gehalten werden. Diese können von jenen landwirtschaftlichen Direktvermarktern, die sich am Nutzfahrzeugpool beteiligen, zu festgelegten Konditionen und zu den reservierten Terminen abgeholt und für den Kühltransport eigener zu kühlender Produkte eingesetzt werden.
Da die Festkosten aufgrund der erforderlichen Investition, als auch die anfallenden Betriebskosten höher sind als bei Var. A), könnte diese Variante erst ab einer größeren Anzahl an konkret Interessierten umgesetzt werden. Bei dieser Variante wäre es bei Bedarf zudem auch möglich, individuell für landwirtschaftliche Direktvermarkter einen Fahrer einzusetzen, der die Kühltransporte entgeltlich durchführen würde. Die Varianten A und B wären
a) als Fahrzeuggemeinschaft (indem die beteiligten Betriebe wie z.B. bei einer Traktorgemeinschaft gemeinschaftlich investieren), oder
b) als Mietgemeinschaft, in die der örtliche Maschinenring oder Maschinenring-Service-Bgld. in Pool-Anhänger oder Fahrzeuge investiert und die an die landwirtschaftlichen Direktvermarkter auf Basis pauschaler und variabler Mitabgeltungen vermietet werden umsetzbar.
C) Aufbau einer bezirksübergreifenden oder bei Bedarf landesweiten Kühltransportlogistik für landwirtschaftliche Direktvermarkter. durch Maschinenring-Service-Bgld.
Da erst nach entsprechender konkreter Nachfrage weitere Planungsschritte von Seiten des Maschinenringes Burgenland gesetzt werden können, sind alle interessierten bäuerlichen Direktvermarkter aufgerufen, ihr Interesse bis spätestens 26. März 2021 beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter zu melden. Tel.-Nr.: 03352/32308-52 (Ing. Perl)