Antragsstopp bei 100 Betrieben: Richtlinie Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft
Aufgrund der sehr regen Teilnahme sind nun auch die zusätzlich bereitgestellten Fördermittel beinahe erschöpft. Daher kann im Rahmen dieser Bio – Umstellungsförderung für maximal 100 Antragsteller eine Beihilfe bereitgestellt werden.
Die Reihung der Anträge erfolgt nach Einlangen – First come, first served!
Es können nur noch wenige Anträge gefördert werden. Sofern ein Antrag unter den 100 nicht förderbar sein sollte, aus welchen Gründen auch immer (nicht vorgelegte Unterlagen, etc.), kann der 101. Antrag nachrücken.
Für allfällige Fragen, senden Sie eine e-mail an: post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at
Es können nur noch wenige Anträge gefördert werden. Sofern ein Antrag unter den 100 nicht förderbar sein sollte, aus welchen Gründen auch immer (nicht vorgelegte Unterlagen, etc.), kann der 101. Antrag nachrücken.
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