Abgabe der Erntemeldung und des Stammdatenerhebungsblattes nicht vergessen!
Ernte ab 3.000 Liter - wein-online.bmlfuw.gv.at
Die Erntemeldung und das Stammdatenerhebungsblatt sind von jedem Erzeuger von Trauben, aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurde, von 16. November bis zum 15. Dezember elektronisch bei der Weindatenbank abzugeben.
Ernte bis 3.000 Liter
Betriebe mit einer Ernte von weniger als 3.000 Litern haben die Wahlmöglichkeit zwischen elektronischer Abgabe oder jener in Papierform.
Diese Betriebe haben daher so wie bisher die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Gemeinde ein Erntemeldungsformular in Papierform zu besorgen und dieses sowie das Stammdatenerhebungsblatt dort auch wieder abzugeben.
Diese Betriebe haben daher so wie bisher die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Gemeinde ein Erntemeldungsformular in Papierform zu besorgen und dieses sowie das Stammdatenerhebungsblatt dort auch wieder abzugeben.
Ausschlaggebend ist die Menge der Vorjahresernte
Sollten im letzten Jahr über 3.000 Liter geerntet worden sein und heuer unter 3.000 Liter, so sind die Erntemeldung und das Stammdatenerhebungsblatt trotzdem auf dem elektronischen Weg abzugeben.
Angaben bei 100% Ertragsausfall der gesamten Ernte
Bei einem 100%igem Ertragsausfall der gesamten Ernte sind die Betriebsdaten in der Erntemeldung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weiters müssen keine Sorten angegeben werden, da nichts geerntet wurde. Es ist lediglich ein Häckchen bei „Leermeldung“ zu setzen. Die Angaben zu gesamter bewirtschafteter Fläche des Betriebes sowie ertragsfähiger Fläche des Betriebes sind jedoch zu machen.
Selbstverantwortung
Es werden keine Benachrichtigungen auf dem Postweg versendet, d. h. jeder Erzeuger von Trauben ist eigenständig für die fristgerechte Eingabe/Abgabe verantwortlich.
Hilfe von den Weinbauberatern
Die Weinbauberater der Burgenländischen Landwirtschaftskammer bieten ihre Unterstützung bei der Eingabe an. Sofern Sie nur eine Information benötigen, erhalten Sie diese kostenlos. Für die Eingabe der Erntedaten wird pro angefangene Viertelstunde ein Pauschalbetrag von € 9,00 verrechnet. Da die Zahl jener Betriebe, die die Hilfe der Berater in Anspruch nehmen, im Vorhinein schwer abgeschätzt werden kann, wird um eine vorhergehende Terminvereinbarung gebeten. Damit die Daten für Sie eingegeben werden können, ist es notwendig, dass Sie Ihre Zugangsdaten, die Sie mittels Brief zugesandt bekommen haben, mitbringen.
Für weitere Rückfragen betreffend Anwendung von Wein - Online steht zusätzlich das Betreuungsteam im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung:
Gertraud Schellnhammer Tel. 01/71100-60 2834
Ferdinand Schmidt Tel. 01/71100-60 2862
Martina Pittner Tel. 01/71100-60 2798
Gerhard PITZINGER Tel. 01/71100-60 2781
Gerlinde Schneider Tel. 01/71100-60 2917
Für weitere Rückfragen betreffend Anwendung von Wein - Online steht zusätzlich das Betreuungsteam im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung:
Gertraud Schellnhammer Tel. 01/71100-60 2834
Ferdinand Schmidt Tel. 01/71100-60 2862
Martina Pittner Tel. 01/71100-60 2798
Gerhard PITZINGER Tel. 01/71100-60 2781
Gerlinde Schneider Tel. 01/71100-60 2917