ÖPUL Weiterbildungserfordernisse nicht vergessen
Frist für Absolvierung der Weiterbildung beachten
Teilnehmende Betriebe haben je nach Maßnahme bis Ende 2025 beziehungsweise 2026 Zeit das notwendige Mindestausmaß an Weiterbildungsstunden je Maßnahme zu absolvieren (siehe Tabelle). Es wird jedoch empfohlen die Weiterbildungen so zeitnahe wie möglich zu absolvieren, da das erworbene Wissen zur Umsetzung und Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen der jeweiligen Maßnahmen genutzt werden kann. Außerdem würde eine Nichterfüllung der Weiterbildungserfordernisse einen inhaltlichen Verstoß darstellen und könnte Sanktionen der Prämie nach sich ziehen. Verlässt eine bereits geschulte Person den Betrieb vor Ende der Frist der Weiterbildungserfordernis, ist sicherzustellen, dass eine andere geeignete Person die Schulung für den Betrieb innerhalb der Frist der relevanten Maßnahme(n) erfüllt.
Überblick über Weiterbildungserfordernisse im ÖPUL 2023
ÖPUL-Maßnahme | Stundenausmaß | Frist |
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) | 3 | 31.12.2025 |
UBB: Zuschlag Naturschutz - Monitoring | Einführungsveranstaltung | im 1. Jahr der Teilnahme |
Biologische Wirtschaftsweise (Bio) | 3 (DIV) + 5 (BIO) | 31.12.2025 |
Bio: Zuschlag Naturschutz - Monitoring | Einführungsveranstaltung | im 1. Jahr der Teilnahme |
Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel (EEB) | 3 | 31.12.2025 |
Almbewirtschaftung - Naturschutz auf der Alm (ALPNAT) | 4 | 31.12.2025 |
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA) | 10 | 31.12.2026 |
GWA - Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien | 3 | 31.12.2026 |
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) | 5 | 31.12.2025 |
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) | Vernetzungstreffen | 31.12.2026 |
AMA Überblick zu absolvierten ÖPUL Weiterbildungen als Hilfestellung
Im eAMA wird seit 2023 die neue Abfrage “ÖPUL Weiterbildungen“ als Hilfestellung bereitgestellt. Diese zeigt stichtagsbezogen an wie viele Weiterbildungsstunden in welcher Maßnahme bereits absolviert und durch den jeweiligen Bildungsanbieter an die AMA übermittelt wurden. Ab November 2024 sind alle bis 20. September 2024 absolvierten ÖPUL relevanten Weiterbildungen hier zu finden. Wurde bei einer absolvierten Weiterbildung dem Bildungsanbieter, bspw. dem LFI, eine Weitergabe an die AMA nicht erlaubt, so finden sich diese Stunden auch nicht in der Abfrage “ÖPUL Weiterbildungen“ und die Wahrscheinlichkeit einer Vor-Ort-Kontrolle steigt. Bei zu wenig Weiterbildungsstunden laut eAMA Abfrage gibt es ab MFA 2025 zudem einen Hinweis-Plausibilitätsfehler. Auch wenn mit dem Vorliegen der Teilnahmebestätigung(en) am Betrieb die Förderverpflichtungen bereits erfüllt sind, wird daher empfohlen dem Bildungsanbieter die Übermittlung der absolvierten Weiterbildungen an die AMA zu erlauben.
Umfassendes Kursangebot des Ländlichen Fortbildungsinstituts nutzen
Mit Ausnahme der Weiterbildungen in der Maßnahme “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ und dem UBB/Bio-Zuschlag “Naturschutz-Monitoring“ bietet das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) für alle weiterbildungsrelevanten Maßnahmen Kurse (in Präsenz oder als Webinar) an. Das aktuelle Kursangebot ist unter https://oe.lfi.at/weiterbildungen-%C3%B6pul-2023+2500+2673509 zu finden. Die Anrechenbarkeit eines Kurses für die ÖPUL Weiterbildung ist mit einem eigenen Icon gekennzeichnet in der jeweiligen Kursbeschreibung unter “Anrechnung“ zu finden. Zusätzlich werden zeitnahe für alle ÖPUL-Maßnahmen mit Weiterbildungsverpflichtung Onlinekurse unter www.e.lfi.at bereitgestellt, welche zeit- und ortsunabhängig von zu Hause absolviert werden können.
Für die Weiterbildung für den Zuschlag “Naturschutz-Monitoring“ bei UBB und Bio ist das Österreichische Kuratorium für Landtechnik (ÖKL) zuständig. Die verpflichtenden Vernetzungstreffen in der Maßnahme “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ werden von Suske Consulting, der für die Maßnahme verantwortlichen Stelle, angeboten.
Für die Weiterbildung für den Zuschlag “Naturschutz-Monitoring“ bei UBB und Bio ist das Österreichische Kuratorium für Landtechnik (ÖKL) zuständig. Die verpflichtenden Vernetzungstreffen in der Maßnahme “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ werden von Suske Consulting, der für die Maßnahme verantwortlichen Stelle, angeboten.
Weiterbildung durch geeignete Person sicherstellen
Die Weiterbildung sollte in erster Linie von der Betriebsführerin bzw. dem Betriebsführer erfüllt werden, sie kann jedoch aufgrund betrieblicher Erfordernisse in Ausnahmefällen auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person wahrgenommen werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ehepartner, pensionierten Elternteil oder Hofnachfolger der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers, sofern diese keinen eigenen Betrieb führen. Die maßgebliche Einbindung ist bei einer etwaigen Vor-Ort-Kontrolle zu beweisen. Die Teilnahmebestätigung an den relevanten Weiterbildungskursen ist jedenfalls für den Fall einer Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb aufzubewahren.