Ölkürbis-Ernte 2024 und Marktaussicht 2025
Sowohl konventionelle als auch biologische Bestände konnten sich bis zur Blüte gut entwickeln. In einigen Regionen stellte die Sommertrockenheit ein Problem dar. Dennoch waren die durchschnittlichen Erträge in Niederösterreich gut und über denen der Steiermark.
Die meisten Aufkäufer haben Verträge mit Mindestpreisen abgeschlossen. Einige haben aber den Mindestpreis als Basispreis mit der Möglichkeit von Zu- und Abschlägen definiert. Auch diese Verträge wurden von den Landwirtinnen und Landwirten akzeptiert.
Mit Beginn der Ernte hat zumindest ein Vertragspartner mitgeteilt, dass er vom vertraglichen Recht der Abschläge, im konkreten Fall 8%, Gebrauch machen wird. Das bedeutet, dass anstelle des Basispreises von 3,20 nur 2,94 Euro pro kg excl. ggA Kürbiskerne ausbezahlt werden. Das bringt alle Aufkäufer mit höherem Mindestpreis am Markt unter Druck, da sie mit teureren Kürbiskernen kalkulieren müssen.
Für 2025 haben die meisten Vermarkter angekündigt, dass sie die Vertragsflächen wieder steigern wollen. Über Vertragspreise gibt es derzeit keine Informationen.
Es wird jedenfalls geraten, die Angebote sorgsam zu prüfen. Verträge mit Mindestpreisen bieten den Landwirten jedenfalls größtmögliche Sicherheit. Bei Verträgen mit Basispreisen muss einem klar sein, dass man den Mindestpreis als Basispreis abzüglich der angegebenen %-Schwankung sehen muss. Bevorzugt sollten nur Verträge mit Mindestpreisen abgeschlossen werden.
Jedenfalls wird empfohlen, nur die Menge Kürbiskerne zu produzieren, die vertraglich abgesichert ist oder selbst gebraucht wird.
Die meisten Aufkäufer haben Verträge mit Mindestpreisen abgeschlossen. Einige haben aber den Mindestpreis als Basispreis mit der Möglichkeit von Zu- und Abschlägen definiert. Auch diese Verträge wurden von den Landwirtinnen und Landwirten akzeptiert.
Mit Beginn der Ernte hat zumindest ein Vertragspartner mitgeteilt, dass er vom vertraglichen Recht der Abschläge, im konkreten Fall 8%, Gebrauch machen wird. Das bedeutet, dass anstelle des Basispreises von 3,20 nur 2,94 Euro pro kg excl. ggA Kürbiskerne ausbezahlt werden. Das bringt alle Aufkäufer mit höherem Mindestpreis am Markt unter Druck, da sie mit teureren Kürbiskernen kalkulieren müssen.
Für 2025 haben die meisten Vermarkter angekündigt, dass sie die Vertragsflächen wieder steigern wollen. Über Vertragspreise gibt es derzeit keine Informationen.
Es wird jedenfalls geraten, die Angebote sorgsam zu prüfen. Verträge mit Mindestpreisen bieten den Landwirten jedenfalls größtmögliche Sicherheit. Bei Verträgen mit Basispreisen muss einem klar sein, dass man den Mindestpreis als Basispreis abzüglich der angegebenen %-Schwankung sehen muss. Bevorzugt sollten nur Verträge mit Mindestpreisen abgeschlossen werden.
Jedenfalls wird empfohlen, nur die Menge Kürbiskerne zu produzieren, die vertraglich abgesichert ist oder selbst gebraucht wird.