Wichtige Information zur Bio-Weidevorgabe
Gemäß Runderlass zur Weideregelung auf Bio-Betrieben mit der Haltung von rGVE (Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde), hat jeder Betrieb verpflichtend eine Selbstevaluierung vorzunehmen und einen Weideplan zu erstellen. In diesem Weideplan ist darzustellen, wie auf betrieblicher Ebene die Weidevorgabe gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 ab 01.01.2021 umgesetzt wird. Der Weideplan enthält zumindest die von der Weidevorgabe 2021 umfassten Tiere, die Weideflächen sowie die Weideperiode.
Dieser Weideplan ist den zuständigen Kontrollstellen vorzulegen, was bedeutet, dass der Weideplan für das Jahr 2021 am Betrieb aufliegt und im Zuge einer Vor- Ort Kontrolle durch die Kontrollstelle eingesehen werden kann. Die Selbstevaluierung im Hinblick auf die Vorbereitung zur Weideverpflichtung ab dem Jahre 2021 bleibt aufrecht, die Frist (ursprünglich bis 30. Juni 2020) für die Erstellung des Weideplans wurde bis zum 30. September 2020 verlängert.
Dieser Weideplan ist den zuständigen Kontrollstellen vorzulegen, was bedeutet, dass der Weideplan für das Jahr 2021 am Betrieb aufliegt und im Zuge einer Vor- Ort Kontrolle durch die Kontrollstelle eingesehen werden kann. Die Selbstevaluierung im Hinblick auf die Vorbereitung zur Weideverpflichtung ab dem Jahre 2021 bleibt aufrecht, die Frist (ursprünglich bis 30. Juni 2020) für die Erstellung des Weideplans wurde bis zum 30. September 2020 verlängert.