Weitere Erleichterungen im täglichen Parteienverkehr
In Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung zur Verhinderung der Ausbreitung des Covid 19 – Virus und zum Schutz der persönlichen, aber auch der Gesundheit anderer Personen, gelten für den Bürobetrieb der Burgenländischen Landwirtschaftskammer seit 16.6.2020 nachfolgende Regelungen.
Zutritt ohne Voranmeldung
Der Zutritt zur Burgenländischen Landwirtschaftskammer ist ab nun auch OHNE vorherige Anmeldung möglich. Den Anweisungen bezüglich der Hygienebestimmungen ist Folge zu leisten.
Im Sinn des Schutzes aller Personen wird, um Menschansammlungen zu vermeiden, eine vorherige Terminkoordination mit dem jeweiligen Berater empfohlen.
Im Sinn des Schutzes aller Personen wird, um Menschansammlungen zu vermeiden, eine vorherige Terminkoordination mit dem jeweiligen Berater empfohlen.
Maskenpflicht
Im Gebäude der Burgenländischen Landwirtschaftskammer herrscht Maskenpflicht.
Ausnahmen bestehen bei Vorhandensein einer Spuckschutzwand oder wenn im Beratungsgespräch der Mindestabstand von 1 m konstant aufrecht erhalten bleibt.
Im Rahmen von Tagungen, Besprechungen, usw. ist im Fall einer nicht Beibehaltung des Sitzplatzes ebenfalls eine Maske zu tragen. Ebenso muss der Mindestabstand eingehalten werden.
Ausnahmen bestehen bei Vorhandensein einer Spuckschutzwand oder wenn im Beratungsgespräch der Mindestabstand von 1 m konstant aufrecht erhalten bleibt.
Im Rahmen von Tagungen, Besprechungen, usw. ist im Fall einer nicht Beibehaltung des Sitzplatzes ebenfalls eine Maske zu tragen. Ebenso muss der Mindestabstand eingehalten werden.
Hygienemaßnahmen – dringen empfohlen
Zum Schutz der eigenen Person und anderer Personen wird dringend die Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen empfohlen.
- Hände waschen und desinfizieren
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1m
- Tragen eines Mund-Nasenschutzes auch wenn es nicht ausdrücklich gefordert ist
- Verzicht auf körperlichen Kontakt wie z.B. Hände schütteln
Danke für Ihre Disziplin und Ihr Verständnis
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer befand sich durch den Corona bedingten Lockdown am 13. März dieses Jahres in einer zuvor noch nie dagewesenen Ausnahmesituation. Durch den telefonischen Kontakt und auf elektronischem Weg waren wir auch in der Krise für Ihr Anliegen laufend da. Ab 4. Mai konnten erste Lockerungen vorgenommen und ein eigeschränkter Parteienverkehr wiederaufgenommen werden.
Aufgrund Ihrer Disziplin konnten die Beratungstätigkeit im Haus aber auch vor Ort auf den Betrieben wieder durchgeführt werden. So war es auch möglich, innerhalb der Frist alle MFA Anträge abzuarbeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Disziplin und Ihr Verständnis in dieser schwierigen Zeit der Coronakrise.
Aufgrund Ihrer Disziplin konnten die Beratungstätigkeit im Haus aber auch vor Ort auf den Betrieben wieder durchgeführt werden. So war es auch möglich, innerhalb der Frist alle MFA Anträge abzuarbeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Disziplin und Ihr Verständnis in dieser schwierigen Zeit der Coronakrise.