Wasserschongebiete: Auflagen zum Pflanzenschutz beachten!
Zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung (§ 34 WRG - Wasserrechtsgesetz) sowie zur Sicherung der künftigen Trink- und Nutzwasserversorgung (§ 35 WRG - Wasserrechtsgesetz) kann die Behörde ein Schongebiet verordnen. Wasserschongebiete schützen besonders wichtige Grundwasservorkommen. Es gelten spezielle Auflagen, Nutzungseinschränkungen, Verbote und Gebote, die eingehalten werden müssen.
Sind meine Flächen betroffen?
Zum Wasserschongebiet wird ein (meist größeres) Gebiet per Verordnung des Landeshauptmannes (§ 34 Wasserrechtsgesetz) erklärt. Schongebiete sind besonders zum Schutz der Poren-Grundwasserkörper im Alpenvorland, von Karstgebieten, der Tiefengrundwässer der Molassezone sowie der tertiären Becken im Kristallin erforderlich. Eine direkte Information an Flächennutzer:innen über das Bestehen eines Wasserschongebietes erfolgt nicht - die Information muss eigenständig eingeholt werden (im Gegensatz zu Wasserschutzgebieten - Bescheid).
Ob meine Flächen in einem Wasserschongebiet liegen, kann sehr einfach über DORIS web-office eruiert werden (Karten Wasser & Geologie, Ansicht Trinkwasser/BWSB).
Ob meine Flächen in einem Wasserschongebiet liegen, kann sehr einfach über DORIS web-office eruiert werden (Karten Wasser & Geologie, Ansicht Trinkwasser/BWSB).
Die Ansicht Trinkwasser/BWSB im Doris zeigt somit immer den aktuellsten Stand an. Die Ansicht ist unabhängig von Themenkarte (z.B. Wasser und Geologie) auf Smartphone und Computer abrufbar.
Weiters können die Wasserschongebiete auch über den Agraratlas identifiziert werden. Durch Anklicken von „PSM-Schutzgebiete (WRRL)“ wird das jeweilige Schongebiet in die Karte eingezeichnet. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten, da der Layer nur einmal jährlich aktualisiert wird und somit kurzfristigere Anpassungen noch nicht enthalten sind. Zur Sicherheit immer mit Doris abstimmen!
Weiters können die Wasserschongebiete auch über den Agraratlas identifiziert werden. Durch Anklicken von „PSM-Schutzgebiete (WRRL)“ wird das jeweilige Schongebiet in die Karte eingezeichnet. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten, da der Layer nur einmal jährlich aktualisiert wird und somit kurzfristigere Anpassungen noch nicht enthalten sind. Zur Sicherheit immer mit Doris abstimmen!
Verordnungen zu Schongebieten in ackerbaulich relevanten Gebieten
(Achtung - Auswahl: vollständige Liste - siehe Land Oberösterreich - Schutz von größeren Wasserversorgungsanlagen durch Schongebiete (land-oberoesterreich.gv.at)
(Achtung - Auswahl: vollständige Liste - siehe Land Oberösterreich - Schutz von größeren Wasserversorgungsanlagen durch Schongebiete (land-oberoesterreich.gv.at)
- Grundwasserschongebietsverordnung Voitsdorfer Rinne
- Grundwasserschongebietsverordnung Scharlinz
- Grundwasserschongebietsverordnung Sipbachzell
- Grundwasserschongebiet Brunnen Winkl in Schwanenstadt
- Grundwasserschongebietsverordnung Steyr
- Grundwasserschongebietsverordnung Urfahr
- Grundwasserschongebietsverordnung Vöcklabruck
- Grundwasserschongebietsverordnung Bad Hall
- Grundwasserschongebiet Bad Schallerbach
- Grundwasserschongebiet Pettenbachrinne in Eberstalzell, Pettenbach
- Grundwasserschongebietsverordnung Edt-Gunskirchen
- Grundwasserschongebietsverordnung Enns
- Grundwasserschongebietsverordnung Hargelsberg
- Grundwasserschongebietsverordnung Gallspach
- Grundwasserschongebiet Hausruckschotter des "Haager Rückens"
Pflanzenschutzauflagen in Wasserschutz- und Schongebieten
Der Einsatz von Herbiziden mit den Wirkstoffen Terbuthylazin (z.B. Aspect Pro etc.), Metazachlor (Butisan, Fuego etc.) und Dimethachlor (Colzor trio) ist in Wasserschutz- und Schongebieten nicht erlaubt! Diese Wirkstoffe sind sehr leicht auswaschbar und werden verbreitet im Grund- und Trinkwasser nachgewiesen. Es sind dabei die Kulturen Mais, Raps und Kohlgemüse betroffen. Wer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" teilnimmt, darf diese Wirkstoffe in der Gebietskulisse bei Mais, Sorghum und Raps auch nicht anwenden. Wichtig ist auch, dass eine lückenlose Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen (Was/Wann/Wo/Wieviel) durchgeführt wird. Dafür eignet sich z.B. der ÖDüPlan Plus ganz besonders.
Fazit
Wasserschutz- und Schongebiete sichern unsere Wasserversorgung nachhaltig. Die geltenden Auflagen sind jedenfalls einzuhalten und können vom Land OÖ bzw. die AMA auch z.B. im Zuge von Blatt- und Bodenproben kontrolliert werden. Jede/r Flächenbewirtschafter:in ist für die Einhaltung der Auflagen selbst verantwortlich.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ: 050 6902-1426; bwsb@lk-ooe.at, www.bwsb.at