Stareabwehr-Netze im Burgenland
Leider werden oft Netze angebracht, die eine zu große Maschenweite aufweisen. Aber auch geeignete Netze können zu einer tödlichen Falle für die Singvögel werden, wenn sie unsachgemäß montiert werden. Dabei kommen nicht nur Stare zu Schaden, sondern auch andere geschützte Vogelarten, wie Mäusebussard, Kiebitz, Kuckuck und Co.
Deshalb ist die fachgerechte Anbringung der Stareabwehr-Netze unumgänglich.
Folglich soll auf die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Juli 2008, mit den Eignungskriterien für Netze zur Stareabwehr (LGBl. Nr. 72/2008) hingewiesen werden.
- Im Sinne des Arten- und Tierschutzes soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass ein unsachgemäß angebrachtes Netz, in dem Tiere qualvoll zu Grunde gehen, den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.
Um Schlagzeilen von verendeten oder lebend gefangenen Tieren in Vogelschutznetzen zu vermeiden, wird um die fachgerechte Montage und regelmäßige Kontrolle der Netze gebeten. Die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Vogelschutznetzen im Weingarten sollten im eigenen Interesse eingehalten werden. Nach der Lese ist das Schutznetz ehestmöglich zu entfernen.
Folglich soll auf die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Juli 2008, mit den Eignungskriterien für Netze zur Stareabwehr (LGBl. Nr. 72/2008) hingewiesen werden.
- Als geeignete Netze gelten, gemäß § 1 dieser Verordnung, Netze mit einer Fadenbreite von mindestens 1 mm und einer Maschenweite von mindestens 25 x 25 mm und maximal 30 x 30 mm. Bei gleichseitigen Dreiecken oder Vielecken sind Netze mit einer Maschenweite von mindestens 625 mm2 und maximal 900 mm2 zu verwenden.
- Als eine für die Stareabwehr geeignete Weise, gilt das fachgemäße Anbringen der Netze, gemäß § 2 dieser Verordnung, sodass ein Einfliegen bzw. Einkriechen von Vögeln und Kleinsäugern verhindert wird. Die Bewirtschafter der Kulturen haben mindestens alle 14 Tage die eingenetzten Rebflächen zu begehen und zu kontrollieren. Dabei ist die sachgerechte und stabile Montage der Netze zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
- Im Sinne des Arten- und Tierschutzes soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass ein unsachgemäß angebrachtes Netz, in dem Tiere qualvoll zu Grunde gehen, den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.
Um Schlagzeilen von verendeten oder lebend gefangenen Tieren in Vogelschutznetzen zu vermeiden, wird um die fachgerechte Montage und regelmäßige Kontrolle der Netze gebeten. Die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Vogelschutznetzen im Weingarten sollten im eigenen Interesse eingehalten werden. Nach der Lese ist das Schutznetz ehestmöglich zu entfernen.