Update: 21.04.2020! Details zu Härtefallfonds Land- und Forstwirtschaft – Phase 2
Aktuelle Informationen
Nachfolgende aktualisierte Informationen finden Sie im Download:
- Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Förderhöhe (die seitens der LK NÖ übermittelt wurde)
- Unterstützungsmaßnahmen Corona – Information Härtefonds Phase 2 und Hilfsfonds Garantie
- Phase 1 wurde von Phase 2 abgelöst: Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 pro Monat für drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen.
Wer wird unterstützt?
- Nebenerwerb- und Vollerwerbsbetriebe bis zu 9 Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu EUR 2 Mio. werden unterstützt.
- Jungunternehmer in den förderbaren Betriebszweigen bei Aufnahme der Tätigkeit seit 1.1.2020 werden mit EUR 500 pauschal gefördert.
Welche Betriebszweige werden unterstützt?
- Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
- Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen (hinsichtlich Fremdarbeitskosten)
- Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
- Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
- Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
- Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Welche Kriterien müssen vorliegen um eine Förderung zu erhalten?
- Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres
- ein mindestens 50 %-iger Preisverlust aufgrund des Qualitätsverlustes bei Sägerundholz
- eine Kostenerhöhung von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegt.
- Als Jungunternehmerin/Jungunternehmer (seit 1.1.2020), wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % vorliegt.
Wie errechnet sich die Förderung?
- Bis zu EUR 2.000 pro Monat Förderung. Hier findet eine Deckelung statt.
- Insgesamt stehen bis zu EUR 6.000 pro Betrieb (3 Monate á EUR 2.000) zur Verfügung.
- Die Förderung beträgt 80% der Differenz der Einkünfte aus dem Vergleichsmonat des Vorjahres.
- Zur Berechnung der Einkünfte wird je nach Betriebszweig auf die Umsätze, die Fremdarbeitskosten oder den Preisverlust abgestellt.
- Bei Berechnung auf Basis des Umsatzes werden je nach Betriebsart pauschale Prozentsätze für nicht angefallene Kosten gegengerechnet.
- Nebeneinkünfte aus nicht land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten werden gegengerechnet.
- Phase 1 und Phase 2 werden zusammengerechnet. Wurde aus Phase 1 eine Förderung bezogen wird diese in der Phase 2 gegengerechnet.
- Die Förderungen sind steuerfrei.
Wie funktioniert die Abwicklung?
- Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.
- Der Antrag für die Förderung der Phase 2 kann ab Donnerstag, den 16. April über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden.
Die Information des BMLRT und der LKÖ sowie häufig gestellte Fragen inkl. Antworten (Abschnitt: FQA) finden Sie im Download.
Die entrprechende Richtlinie finden Sie im Download oder unter https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640
Wichtige Informationen sowie Hilfestellungen finden Sie auf der AMA Homepage unter: https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Antraege-fuer-Phase-2-koennen-ab-s
Die entrprechende Richtlinie finden Sie im Download oder unter https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640
Wichtige Informationen sowie Hilfestellungen finden Sie auf der AMA Homepage unter: https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Antraege-fuer-Phase-2-koennen-ab-s
Downloads zum Thema
- Unterstützungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft_20200420 PDF 565,05 kB
- Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Förderhöhe_20200420 PDF 235,44 kB
- Ausfüllhilfe_und_Merkbaltt_Härtefallfonds_LUF_2_V_20200417 PDF 1,50 MB
- Information Härtefallfonds Phase 2 _ BMLRT und LKÖ inkl. FQA_20200410 PDF 642,14 kB
- Richtlinie-Hartefallfonds-fur-Einkommensausfalle-bei_L-F_sowie_Privatzimmervermieter PDF 321,28 kB