UPDATE 01.04.2020: ACHTUNG: Berufspendlerverkehr zwischen Österreich und Ungarn wieder MÖGLICH
UPDATE: 01.04.2020 - 11:00
Die Innenministerien von Österreich und Ungarn haben sich schriftlich auf folgende wesentliche Punkte geeinigt:
Aufhebung der Beschränkungen ab dem 1. April 2020 ab 00.00 Uhr.
Bürger beider Länder können jeden (geöffneten) Grenzübergang an der österreichisch-ungarischen Grenze überqueren mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einen Eigentumsnachweis / Nutzung des Kulturlandes
Grenzüberschreitende Pendler sind von der 14-tägigen offiziellen Quarantäne und vom Einreiseverbot für Ausländer befreit.
Die ungarischen Behörden werden die Bürger über die oben genannten Regeln informieren.
Damit wird schriftlich das erste Mal ausdrücklich erwähnt, dass auch österr. Staatsangebörige als PendlerInnen nach HU einreisen dürfen (mit Arbeitgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis bzw. Nachweis über Nutzung des Kulturlandes).
Aufhebung der Beschränkungen ab dem 1. April 2020 ab 00.00 Uhr.
Bürger beider Länder können jeden (geöffneten) Grenzübergang an der österreichisch-ungarischen Grenze überqueren mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einen Eigentumsnachweis / Nutzung des Kulturlandes
Grenzüberschreitende Pendler sind von der 14-tägigen offiziellen Quarantäne und vom Einreiseverbot für Ausländer befreit.
Die ungarischen Behörden werden die Bürger über die oben genannten Regeln informieren.
Damit wird schriftlich das erste Mal ausdrücklich erwähnt, dass auch österr. Staatsangebörige als PendlerInnen nach HU einreisen dürfen (mit Arbeitgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis bzw. Nachweis über Nutzung des Kulturlandes).
UPDATE (30.03.2020/14:00):
Letzten Informationen des Landes Burgenland zufolge, müssen ungarische Berufspendler, die innerhalb eines 50 km Umkreises leben oder arbeiten, nicht in eine 14-tägige häusliche Quarantäne, wenn kein Verdacht auf eine Covid19 Erkrankung besteht. Eine schriftliche Bestätigung des Verkehrs- und des Innenministeriums ist aktuell noch ausständig.
Laut Information des Krisenstabes der Burgenländischen Landesregierung am Freitag, den 27.03.2020, hat das Nationale Zentrum für Volksgesundheit in Ungarn weitreichende Beschlüsse für Einreisende nach Ungarn gefasst. Diese Beschlüsse hätten auch eine 14-tägigen Quarantäne für ungarische PendlerInnen beinhaltet. Der Beschluss umfasst auch die Einstellung des Zug- und Busverkehrs sowie Quarantänemaßnahmen (bzw. Auflagen) für den Güterverkehr.
In den sofort am Freitag, 27.03.2020/09:00, aufgenommenen politischen und diplomatischen Verhandlungen der zuständigen Ministerien und Präsident Berlakovich mit den ungarischen Entscheidungsträgen konnte eine Einigung erzielt werden.
Danke an Präsident Berlakovich und unseren verantwortlichen Ministern!
Aufgrund dieser mündlichen Zusage von ungarischer Seite in Absprache mit dem österreichischen Ministerium für Europapolitik, dem Landwirtschaftsministerium, dem Innenministerium und dem Außenministerium können ungarische Berufspendler die Grenze passieren, ohne in Quarantäne gestellt zu werden.
Mitzuführen sind eine Arbeitsbestätigung (siehe Fromular im Download) und ein Nachweis mit Adressenkarte („lakcímkártya”).
Achtung: Die Arbeitgeberbestätigung für Berufspendler darf lt. Berichten ungarischer Medien, nicht älter als 2 Wochen sein.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
Die aktuellen Informationen sind auch zu entnehmen unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html
oder der Homepage des Österreichischen Aussenministerium www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/ungarn/
Letzten Informationen des Landes Burgenland zufolge, müssen ungarische Berufspendler, die innerhalb eines 50 km Umkreises leben oder arbeiten, nicht in eine 14-tägige häusliche Quarantäne, wenn kein Verdacht auf eine Covid19 Erkrankung besteht. Eine schriftliche Bestätigung des Verkehrs- und des Innenministeriums ist aktuell noch ausständig.
Laut Information des Krisenstabes der Burgenländischen Landesregierung am Freitag, den 27.03.2020, hat das Nationale Zentrum für Volksgesundheit in Ungarn weitreichende Beschlüsse für Einreisende nach Ungarn gefasst. Diese Beschlüsse hätten auch eine 14-tägigen Quarantäne für ungarische PendlerInnen beinhaltet. Der Beschluss umfasst auch die Einstellung des Zug- und Busverkehrs sowie Quarantänemaßnahmen (bzw. Auflagen) für den Güterverkehr.
In den sofort am Freitag, 27.03.2020/09:00, aufgenommenen politischen und diplomatischen Verhandlungen der zuständigen Ministerien und Präsident Berlakovich mit den ungarischen Entscheidungsträgen konnte eine Einigung erzielt werden.
Danke an Präsident Berlakovich und unseren verantwortlichen Ministern!
Aufgrund dieser mündlichen Zusage von ungarischer Seite in Absprache mit dem österreichischen Ministerium für Europapolitik, dem Landwirtschaftsministerium, dem Innenministerium und dem Außenministerium können ungarische Berufspendler die Grenze passieren, ohne in Quarantäne gestellt zu werden.
Mitzuführen sind eine Arbeitsbestätigung (siehe Fromular im Download) und ein Nachweis mit Adressenkarte („lakcímkártya”).
Achtung: Die Arbeitgeberbestätigung für Berufspendler darf lt. Berichten ungarischer Medien, nicht älter als 2 Wochen sein.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hegyeshalom/Nickelsdorf
• Sopron/Klingenbach
• Rábafüzes/Heiligenkreuz
• Bucsu/Schachendorf
• Fertöd/Pamhagen
• Köszeg/Rattersdorf
• Kopháza/Deutschkreuz
Nur PKWs können nachstehenden Grenzübergang benutzen:
• Szentpéterfa/Eberau
Die aktuellen Informationen sind auch zu entnehmen unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html
oder der Homepage des Österreichischen Aussenministerium www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/ungarn/