Tierseuchenübung in der Landwirtschaftlichen Fachschule in Güssing
Um sich auf einen möglichen Ausbruch einer Tierseuche vorzubereiten, hat das Land Burgenland unter Leitung des Veterinärdirektors am 26. September 2019 eine Tierseuchenübung in der Landwirtschaftlichen Fachschule (LFS) Güssing durchgeführt. Die Seuchenbedrohung der heimischen Nutztierbestände wird derzeit besonders durch die Afrikanische Schweinepest bestimmt. Unter Leitung von Veterinärdirektor WHR Dr. Robert Fink wurde ein Seuchenszenario in Theorie und Praxis mit Einbindung der Vertreter der verschiedenen betroffenen Sparten durchgeführt. Ziel der Übung war es, sich auf einen Ernstfall vorzubereiten, um dann schlagkräftig gegen die Tierseuche vorgehen zu können.
Heimische Nutztierbestände sollen von Seuchen verschont bzw. durch Biosicherheitsmaßnahmen geschützt werden. Das Auftreten einer Seuche ist aber trotz intensiver Vorbeugemaßnahmen nicht ganz auszuschließen. Daher müssen im Ernstfall die Gegenmaßnahmen auch rasch und konsequent umgesetzt werden. Dies betrifft z. B. mögliche Beschränkungen bei der Tierverbringung, die Bildung von Schutzzonen und im Extremfall auch die Keulung ganzer Bestände.
Dem Burgenland drohen durch die lange Grenze zu anderen EU-Mitgliedstaaten verschiedenste Bedrohungsszenarien. Als Übungsannahme wurde der Ausbruch der ASP im Bundesland simuliert. Die Übungsteilnehmer wurden von den Verantwortlichen der Veterinärverwaltung einerseits theoretisch über die zu veranlassenden Maßnahmen aufgeklärt und andererseits in Form von Demonstrationen und Übungen praktisch instruiert.
Afrikanische Schweinepest – ASP
Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (kurz ASP) stellt neben der klassischen Schweinepest und anderen Infektionskrankheiten wie z. B. PRRS (Porcine Respiratory and Reproductive Syndrome) ein ernsthaftes Bedrohungspotenzial für die burgenländischen Schweinebestände dar. Die Afrikanische Schweinepest hat sich beispielsweise in Ungarn dermaßen verankert, dass eine weitere Ausbreitung auch Richtung Österreich befürchtet werden muss. Mit Stand 03. Oktober 2019 wurden die letzten ASP-Ausbrüche in der bis dahin ASP-freien Region Pest in Ungarn in Wildschweinebeständen nachgewiesen. Die Seuche ist damit wieder näher an Österreich herangerückt (ca. 130 km bis zur burgenländischen Grenze!).
Schweinegesundheits-Verordnung
Wenn Betriebe die Punkte der Schweinegesundheits-Verordnung zum Schutz heimischer Schweinebestände entsprechend umsetzen, d. h. durch Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen den Eintrag des Virus in die heimischen Nutztierbestände verhindern, besteht trotzdem die Bedrohung durch einen Ausbruch im Wildschweinebestand.
Im Seuchenfall gilt es, die gesetzlichen Vorgaben koordiniert abzuwickeln. Die Veterinärbehörde und die Amtstierärzte veranlassen dann die erforderlichen behördlichen Schritte unter Beiziehung der notwendigen Kooperationspartner wie z. B. Jägerschaft, Landwirtschaft, Tierkörperverwertung etc. Bei einem Ausbruch der ASP werden entsprechende Maßnahmen gesetzt, je nachdem, ob es sich um einen Haustier- oder einen Wildschweinebestand handelt. Diese Unterschiede wurden im Rahmen der Übung den Teilnehmern intensiv vermittelt. Mit dieser Seuchenübung ist es sehr gut gelungen, sich auf nötige Maßnahmen im Ernstfall einzustellen und die verschiedenen Verfahrensabläufe vorweg kennen zu lernen. Für alle Übungsteilnehmer war diese inhaltsreiche Übung eine sehr konstruktive und informative Veranstaltung.
Risikomanagement in der Nutztierhaltung
In der Nutztierhaltung stellen Tierseuchen und Krankheiten eine besondere Bedrohung dar. Dies kann für die bäuerlichen Tierhalter existenzbedrohend werden, daher sind Überlegungen für eine Absicherung im Seuchenfall unumgänglich. Kranke Tiere bringen keine Leistungen, bei Seuchen wird im Keulungsfall der Wert des Tierbestands entschädigt. Nicht entschädigt wird aber der wirtschaftliche Ausfall bei längeren Stehzeiten am Betrieb oder bei Futterverlusten.
Gemäß Tierseuchengesetz wird bei definierten Seuchen im Falle einer angeordneten Keulung des Bestandes eine gesetzliche Entschädigung geleistet. Diese umfasst den Tierwert. Im Seuchenfall treten aber auch sonstige Schäden auf, für die der Tierhalter selber aufkommen muss, wie z. B. die Tötung von Tieren, Desinfektionsmaßnahmen oder die Futter- bzw. Düngeentsorgung. Betriebe, die in einer verordneten Sperrzone mit einem Vermarktungsverbot aufgrund eines Verbotes des Tierverkehrs betroffen sind, haben mit hohen Verlusten zu rechnen, deren Ersatz nicht gesetzlich geregelt ist. Eine umfassende Risikovorsorge ist daher auch in der Nutztierhaltung wichtig, die Nutztierhalter sind aufgerufen, sich damit auseinanderzusetzen. Allfällige Verluste bei Auftreten von Tierseuchen sollten daher im Ernstfall abgesichert/versichert werden.
Seuchenlage beachten
Umfassende Informationen über die Afrikanische Schweinepest erhalten Sie auch auf der Homepage des Landes Burgenland, des Referates Veterinärdirektion und Tierschutz (https://www.burgenland.at/themen/gesundheit/veterinaerdirektion/neuigkeiten/) sowie des Tiergesundheitsdienstes Burgenland (https://www.burgenland.at/themen/agrar/tiergesundheitsdienst/aktuelles/infektionskrankheiten/). Die Burgenländische Landwirtschaftskammer, Abteilung Tierzucht (tierzucht@lk-bgld.at, 02682/702-500), steht für Fragen gerne zur Verfügung.