Suchfunktion für Geflügelpest-Risikogebiete im Burgenland
In den vergangenen Wochen wurden im Burgenland neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf verweist auf eine „weltweit angespannte Geflügelpestsituation“, möchte aber daran erinnern, dass für Menschen keine gesundheitliche Gefahr besteht. „Unser oberstes Ziel sei allenfalls eine rasche und effiziente Eindämmung des Seuchengeschehens. Es ist wichtig, dass die Hygienemaßnahmen und Empfehlungen ernstgenommen werden, denn diese tragen wesentlich zum Schutz der Geflügelbestände im Burgenland bei“, appelliert Eisenkopf an die Tierhalter und verweist auf ein neues Tool auf der Website des Landes Burgenland. Ab sofort steht allen Bürgerinnen und Bürgern eine interaktive Landkarte zur Verfügung, welche etwaige Geflügelpest-Risikogebiete im Burgenland ausweist.
Suchfunktion für Geflügelpest-Risikogebiete im Burgenland
Auf der Website des Landes Burgenland steht ab sofort eine interaktive Karte zur Verfügung, welche die betroffenen Risikogebiete anzeigt.
Die Karte ist unter nach stehendem Link www.burgenland.at/themen/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest-vogelgrippe-1/ abrufbar. Durch Eingabe des Gemeindenamens wird angezeigt, ob sich die Gemeinde in einem Gebiet mit "erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" oder mit "stark erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" befindet.
Die Karte ist unter nach stehendem Link www.burgenland.at/themen/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest-vogelgrippe-1/ abrufbar. Durch Eingabe des Gemeindenamens wird angezeigt, ob sich die Gemeinde in einem Gebiet mit "erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" oder mit "stark erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" befindet.
Biosicherheitsmaßnahmen für Hausgeflügel und weitere Maßnahmen
In jenen Regionen, die als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, ist Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
Geflügelbetriebe unter 50 Tieren werden von der Aufstallungsverpflichtung ausgenommen, sofern eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt wird, das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.
Achtung: in Schutz- und Überwachungszonen gilt die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tiere!
Achtung: in Schutz- und Überwachungszonen gilt die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tiere!