Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2023
https://services.ama.at/servlet/
Von Seiten der öffentlichen Hand (Bund und Länder) wird heuer erstmals eine Unterstützungmaßnahme für das Versetzen von Pheromonfallen gewährt. Die Förderung beträgt rund 150 Euro pro Hektar. Dabei handelt es sich um eine Förderung im Rahmen von de-minimis. Vorbehaltlich der Genehmigung wird daher eine Sonderrichtlinie umgesetzt, die diese Fördermaßnahme regelt.
Die Fördermaßnahme wird in den Bundesländern Niederösterreich, Wien, Oberösterreich, Steiermark und Burgenland angeboten. Zur Dokumentation der gesetzten Maßnahmen ist das Formular laut Download zu verwenden, in welchem in kompakter Form die notwendigen Aufzeichnungen eingetragen werden können.
Von Seiten der öffentlichen Hand (Bund und Länder) wird heuer erstmals eine Unterstützungmaßnahme für das Versetzen von Pheromonfallen gewährt. Die Förderung beträgt rund 150 Euro pro Hektar. Dabei handelt es sich um eine Förderung im Rahmen von de-minimis. Vorbehaltlich der Genehmigung wird daher eine Sonderrichtlinie umgesetzt, die diese Fördermaßnahme regelt.
Die Fördermaßnahme wird in den Bundesländern Niederösterreich, Wien, Oberösterreich, Steiermark und Burgenland angeboten. Zur Dokumentation der gesetzten Maßnahmen ist das Formular laut Download zu verwenden, in welchem in kompakter Form die notwendigen Aufzeichnungen eingetragen werden können.
Eckpunkte der Unterstützungsmaßnahme
Prämienfähig sind Feldstücke bzw. Schläge, die im Jahr 2023 mit Zuckerrübe bestellt wurden.
Versetzte Fallen auf Feldstücken, die 2022 oder früher mit Zuckerrüben bestellt waren sind NICHT prämienfähig! Die Beratungsempfehlung, auf Altbeständen bereits zu Vegetationsbeginn mit der Käferregulierung zu starten bleibt dadurch aufrecht, es steht auch dafür kostenlos Fallenmaterial zur Verfügung.
Teilnehmende Betriebe haben folgende Dokumentationen durchzuführen:
Nachweise über den Bezug der Pheromonfallen. In aufgelegten Listen bei der Abholung/Ausgabe ist es daher notwendig dies entsprechend einzutragen.
Versetzte Fallen auf Feldstücken, die 2022 oder früher mit Zuckerrüben bestellt waren sind NICHT prämienfähig! Die Beratungsempfehlung, auf Altbeständen bereits zu Vegetationsbeginn mit der Käferregulierung zu starten bleibt dadurch aufrecht, es steht auch dafür kostenlos Fallenmaterial zur Verfügung.
- Die Mindestteilnahmefläche an der Maßnahme beträgt 1 ha Zuckerrübe.
- Es können auch einzelne Feldstücke/Schläge eines Betriebes beantragt werden, sofern die Mindestteilnahmefläche erreicht wird.
- Es ist eine Mindestanzahl von 15 Pheromonfallen pro Hektar anzulegen.
Teilnehmende Betriebe haben folgende Dokumentationen durchzuführen:
Nachweise über den Bezug der Pheromonfallen. In aufgelegten Listen bei der Abholung/Ausgabe ist es daher notwendig dies entsprechend einzutragen.
- Datum, wann die Fallen versetzt wurden
- Angabe des Feldstücks/Schlages
- Anzahl der versetzten Fallen pro Feldstück/Schlag
- Datum des Entfernens der Fallen
- Zusätzlich ist eine Fotodokumentation anzuraten (zB Handyfoto)
- Versetzte Fallen sind nach Gebrauch verlässlich zu entfernen (Müllvermeidung auf Feldern) und bis zum Ende des Rübenjahres aufzubewahren. Im Falle einer Kontrolle sind diese vorzuweisen.