Saatgut im Bio-Grünland - Änderungen ab 2023
Ab 2023 muss auch am Bio-Grünland grundsätzlich Biosaatgut eingesetzt werden. Aufgrund mangelnder Verfügbarkeit gab es bei Mischungen für Dauerwiesen, Wechselwiesen und Weiden bisher noch allgemeingültige Ausnahmegenehmigungen. Es wird zwar in nächster Zeit auch noch nicht ausreichend Bio-Grünlandsaatgut zur Verfügung stehen; die neue Regelung erfordert aber nun ein Genehmigungsverfahren für den Einsatz von konventionell unbehandeltem Saatgut. Ein entsprechender Antrag wird über die jeweils zuständige Bio-Kontrollstelle abgewickelt, dessen Genehmigung für die Verwendung des konventionellen Saatgutes abgewartet werden muss.
Ausgenommen von einer solchen Genehmigung bleiben dann nur mehr jene Einzelkomponenten und Mischungen, die Teil eines österreichischen Verzeichnisses für allgemeingültige Ausnahmegenehmigung sind. Eine Abfrage über dieses Verzeichnis und eine Prüfung der Verfügbarkeit von Bio-Saatgut erfolgt über die Bio-Saatgutdatenbank der AGES.
Ausgenommen von einer solchen Genehmigung bleiben dann nur mehr jene Einzelkomponenten und Mischungen, die Teil eines österreichischen Verzeichnisses für allgemeingültige Ausnahmegenehmigung sind. Eine Abfrage über dieses Verzeichnis und eine Prüfung der Verfügbarkeit von Bio-Saatgut erfolgt über die Bio-Saatgutdatenbank der AGES.
Achtung! Überlagertes Saatgut
Hier gilt es besonders aufzupassen! Befindet sich am Betrieb noch konventionelles Saatgut für Grünland, Wechselwiesen oder Weiden auf Lager, braucht es für dessen Verwendung am Betrieb nun ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung.
Es ist zu empfehlen, diese rechtzeitig mit Beginn 2023 zu beantragen, damit es später beim Einsatz des Saatgutes zu keinen Sanktionen bei der Kontrolle kommt.
NEU: Mischungen mit Bio-Komponenten
Von den Saatgutmischungsherstellern können neuerdings Mischungen hergestellt werden, welche mindestens 70 Gewichtsprozent Bio- oder Umstellungskomponenten enthalten. Diese Mischungen müssen am Etikett den entsprechenden Hinweis und den Anteil und Status aller Arten enthalten. Diese Mischungen sind nur dann ohne Genehmigung zukaufbar, wenn diese direkt bzw. deren konventionellen Komponenten im genannten Verzeichnis über die allgemeingültigen Ausnahmen stehen. Auf Anfrage bei verschiedenen Herstellern werden in den nächsten Jahren voraussichtlich vermehrt solche Mischungen angeboten.
Überblick zu Genehmigungspflichten beim Saatgutzukauf
Status Saatgut (-mischung) | Genehmigung? |
Bio-Saatgut | Nein |
"Umstellungs-"saatgut | Nein |
Saatgut von Arten aus Verzeichnis "allgemeingültige Ausnahme" | Nein |
Mischungen mit 70% biotauglichen Anteilen | Nein, wenn Mischung oder konv. Komponenten im Verzeichnis "allgemeingültige Ausnahme", sonst Ja |
Konventionelles Saatgut | Ja |
Überlagertes konventionelles Saatgut aus 2022 | Ja |