Rinderkennzeichnung Neu
Die Umstellung der Rinderkennzeichnung mit der Verpflichtung zur Kennzeichnung mit elektronischen Ohrmarken (1 Paar = 1 elektronische und 1 konventionelle) wurde in der Praxis eingeführt, jedoch kommt es in der praktischen Anwendung zu einzelbetrieblichen Problemen. Diese beschränken sich im Wesentlichen auf elektronische Stalleinrichtungen wie Tränkeautomaten, AMS (Automatische Melksysteme), Fütterungstechnik und Melkstände. Daher wurde für diese Betriebe eine Übergangsregelung für die Belieferung mit Ohrmarken geschaffen.
Um die Anlaufschwierigkeiten im Zuge der Umstellung auf die neue elektronische Ohrmarke lösen zu können, sollen daher betroffene Betriebe ausreichend Zeit erhalten, um die erforderlichen Anpassungen am Betrieb vornehmen zu können.
Sollte es zu Problemen mit der Verwendung der elektronischen Ohrmarke kommen oder wurde der Betrieb von der Herstellerfirma der betroffenen Stalleinrichtung über notwendige Maßnahmen informiert, so soll dieser Betrieb weiterhin die Möglichkeit haben, konventionelle Ohrmarken verwenden zu können.
Sollte es zu Problemen mit der Verwendung der elektronischen Ohrmarke kommen oder wurde der Betrieb von der Herstellerfirma der betroffenen Stalleinrichtung über notwendige Maßnahmen informiert, so soll dieser Betrieb weiterhin die Möglichkeit haben, konventionelle Ohrmarken verwenden zu können.
Hierbei können folgende Schritte gesetzt werden:
- Wahlmöglichkeit bei Verlustohrmarkenbestellung
Wurde vom Betrieb eine Verlustohrmarke für das betroffene Tier, welches noch nie mit einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet war, über das e-ama-Portal eine Ohrmarke nachbestellt, so griff die Bestellautomatik ein und es wurde automatisch eine elektronische Ohrmarke versendet. Im Zuge der bereits erwähnten aufgetretenen Probleme wurde diese Automatik bis 30. April 2020 ausgesetzt. Der Landwirt hat nun die Freiheit zu wählen, ob er eine elektronische oder eine konventionelle Ohrmarke bestellen möchte. - Meldung bei der AMA
In begründeten Einzelfällen und bei Vorhandensein bestimmter technischer Stalleinrichtungen werden auf Basis eines entsprechenden Antrags (Formblatt AMA – Antrag auf Ausnahme von der Belieferung mit elektronischen Rinder-Ohrmarkensets) an diese Betriebe weiterhin konventionelle Ohrmarken versendet. - Technische Abklärung mit Herstellerfirmen
Es wird intensive Gespräche mit Herstellerfirmen geben, um Lösungsmöglichkeiten zu den aufgetretenen Problemen zu finden.
Das AMA-Formblatt kann über die Abteilung Tierzucht oder als Download auf der Homepage der Burgenländischen Landwirtschaftskammer bezogen werden.
Die große Mehrheit der Betriebe hat jedoch mit keinerlei Problemen durch die neuen Ohrmarken zu rechnen, daher gilt für diese Betriebe weiterhin, dass bestehende Altbestände an konventionellen Ohrmarken noch bis längstens 30. April 2020 verwendet werden können. Daher bitte die bestehenden Altbestände an konventionellen Ohrmarken aufbrauchen.