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Pachtzins: Vorläufige Berechnung 2025 und Endabrechnung 2024

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04.09.2025 | von DI Gerald Biedermann

Viele Pachtverträge werden über den Agrarpreisindex an die Ertragssituation in der Landwirtschaft angepasst. Bei älteren Pachtverträgen wird die Wertanpassung teilweise mithilfe des Getreidepreises durchgeführt. Worauf man bei der Pachtzinsabrechnung heuer genau achten sollte, erfahren Sie hier.

Geld_Abrechnung.jpg © Zerbor/stock.adobe.com
© Zerbor/stock.adobe.com

Wertanpassung des Pachtzinses mit Agrarpreisindex

Viele Pachtverträge werden über den Agrarpreisindex an die Ertragssituation in der Landwirtschaft angepasst. Bei älteren Pachtverträgen wird der Wert teilweise mithilfe des Getreidepreises angepasst. Der Index für das Jahr 2025 ist voraussichtlich erst im Herbst 2026 als endgültiger Wert für die Berechnung verfügbar. Daher wird für die Pachtzins-Anpassung zur Ernte 2025 der Jahresindex land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und öffentliche Gelder (Agrarpreisindex) des Jahres 2024 herangezogen.

Agrarpreisindex

  • Agrarpreisindex inkl. öffentlicher Gelder 2015 = 100 für 2023:  140,2* (anstelle 139,0)
  • Agrarpreisindex inklusive öffentlicher Gelder 2015 = 100 für 2023: 139,7*
*Werte jeweils mit Preisbasis 2020

Neuberechnung für 2025

Der 2024 bezahlte Pachtzins wird durch den Agrarindex 2023 (= 140,2) dividiert und mit dem Agrarindex 2024 (= 139,7) multipliziert. Es ergibt sich der neue Pachtzins zur Ernte 2025.

Beispiel:
Berechnung des Pachtzinses 2025 mit Agrarpreisindex
Pachtzins 2024 zB: 357,7 Euro
                              :      140,2
                              x      139,7
                              =      356,4 Euro
Daneben wird der Agrarpreisindex inklusive öffentlicher Gelder mit Ausgangsjahr 2010 = 100 veröffentlicht. Dieser beträgt für 2023 143,7* (statt 142,5) und 2024 143,2*.


Bei älteren Pachtverträgen wird der Agrarpreisindex mit Ausgangsjahr 1995 = 100 als Mittel zur Wertsicherung des Pachtzinses herangezogen. Die endgültigen Jahreswerte betragen für das Jahr 2023 154,1* (statt 152,8) und für das Jahr 2024 153,5*. 153,5*. Neue Pachtverträge sollten mit der Datenreihe 2020 = 100 abgeschlossen werden. Hier betragen die Jahreswerte für 2023 132,0 und 2024 131,5.

*Werte jeweils mit Preisbasis 2020

Pachtzinsberechnung mit Getreidepreis

Berechnung zur Ernte 2025:  Der Pachtzins auf Getreidepreisbasis errechnet sich aus der vereinbarten Getreidemenge in Kilogramm pro Hektar mal Kilopreis. Der entsprechende Getreidepreis ist aus dem Produktpreis und dem Preisanteil der Direktzahlung zu ermitteln. Der Produktpreis setzt sich aus dem Akonto-Anteil und einer Nachzahlung zusammen. Nur verhältnismäßig selten wird zur Ernte fix abgerechnet. Es bestehen regionale Preisunterschiede. Gemäß einer aktuellen Erhebung im Getreidebaugebiet in NÖ liegen die Akonto-Preise in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Zusätzlich zu den Akonto-Produktpreisen sind öffentliche Gelder aus der ersten Säule zu berücksichtigen. Bei der Berechnung wird der Basiswert von 203 Euro pro Hektar mit dem Referenzertrag von 5.270 Kilogramm in Beziehung gesetzt. Umgerechnet ergibt sich ein Preisanteil von 3,85 Euro je 100 Kilogramm Brotgetreide.

Berechnung zur Ernte 2025

Zur Ernte 2025 ergeben sich folgende vorläufige Preise für Pachtzinsberechnungen auf Getreidepreisbasis:
  • Mahlweizen: 20,24 Euro/100 kg
  • Qualitätsweizen: 21,93 Euro/100 kg
  • Mahlroggen: 20,24 Euro/100 kg
Für die Erstabrechnung des Pachtzinses zur Ernte 2025 ist die festgelegte Getreidemenge mit dem vorläufigen Wert (Akonto + anteilige Direktzahlung) von 20,24 Euro je 100 Kilogramm Mahlweizen oder 21,93 Euro je 100 Kilogramm Qualitätsweizen oder 20,24 Euro je 100 Kilogramm Mahlroggen zu multiplizieren.

Endabrechnung 2024 - endgültige Getreidepreise

Bei Nachverrechnung der Preisdifferenz zwischen akontierten und endgültigen Getreidepreisen sind die von der AMA bekannt gegebenen endgültigen Erzeugerpreise zu berücksichtigen. Inklusive des Preisanteils aus der Direktzahlung ergeben sich die in der Tabelle ersichtlichen endgültigen Getreidepreise für die Pachtzins-Endabrechnung für 2024.

Wurde im Herbst 2024 ein vorläufiger Mahlweizenpreis einschließlich eines Preisanteiles aus der Direktzahlung von 20,80 Euro je 100 Kilogramm Mahlweizen berücksichtigt, ist nun die Differenz nachverrechnbar von
  • 3,62 Euro je 100 Kilogramm zum Termin im September
  • 5,50 Euro je 100 Kilogramm zum Termin im Oktober
  • 4,49 Euro je 100 Kilogramm zum Termin im November
Getreidepreis für Pachtzins-Endabrechnung 2024.jpg © LK Niederösterreich
© LK Niederösterreich
Die akontierten Getreidepreise 2025 entsprechen in etwa jenen von 2024, wobei die Qualitätszuschläge bei Weizen geringer als im Vorjahr sind. Der Agrarpreisindex ist minimal gesunken. Die Marktpreise 2024 waren in vielen Sparten geringer als 2023, aber die öffentlichen Gelder bremsten den Rückgang durch die Valorisierung der Mittel aus der zweiten Säule. 
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