Nicht VERGESSEN! Wahlkarten
Antrag mündlich oder schriftlich
Die Ausstellung einer Wahlkarte muss bei der zuständigen Gemeinde spätestens am 10. Tag vor der Wahl (bis 16.3.2023) mündlich oder schriftlich beantragt (Glaubhaftmachung der Identität z.B. durch Angabe der Reisepass-Nr., Beilage einer Ausweiskopie oder Kopie eines anderen Dokumentes) werden.
- Postweg oder Bote in der Gemeinde einbringen- Sendung per mail möglich
- Erstellung eines Aktenvermerkes in der Gemeinde wird empfohlen
- ad schriftlichem Antrag
- Postweg oder Bote in der Gemeinde einbringen- Sendung per mail möglich
- ad mündlichemAntrag
- Erstellung eines Aktenvermerkes in der Gemeinde wird empfohlen
Ausfolgung oder Zusendung
Die nachweisliche persönliche Ausfolgung (Übernahme dokumentieren und unterzeichnen lassen) oder Zusendung im Postweg (RSa) von der Gemeinde muss bis spätestens am 6. Tag vor der Wahl (bis 20.3.2023) erfolgen.
Wahl mittels Wahlkarte
Die Stimmabgabe kann entweder durch Abgabe vor einer Gemeinde- bzw. Sprengelwahlbehörde oder durch Zusendung im Postweg (Briefwahl) erfolgen.
Sollte jemand von einem Wahlberechtigten gebeten werden seine persönlich ausgefüllte Wahlkarte abzugeben, ist diese ebenfalls im Postweg einzusenden.