Neues Förderprogramm für energieautarke Bauernhöfe soll Energieversorgung sichern
Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform wurde eine zusätzliche Förderschiene für die Land- und Forstwirtschaft vereinbart: Der energieautarke Bauernhof. Mit dem neuen Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ fördert der Klima- und Energiefonds land- und forstwirtschaftliche Betriebe ganz gezielt auf ihrem Weg hin zu einem höheren Eigenversorgungsgrad. Förderungen können u.a. für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragt werden. Einreichen können alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender Betriebsnummer. In Summe stehen aus der ökologischen Steuerreform bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums, zur Verfügung.
„Durch einen höheren Grad der Eigenversorgung mit Energie stärken die Betriebe die Region. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien sind sie unabhängig von fossilen Energiequellen und damit auch weniger abhängig von hohen Energiepreisen. Mit dem neuen Fördermodell werden Anreize zum Ausbau erneuerbarer und krisenfester Energieversorgung geschaffen“, betont NR DI Nikolaus Berlakovich, Präsident der Landwirtschaftskammer Burgenland.
Ein Leitfaden für das Förderprogramm wurde vom Klima- und Energiefonds in einem breiten Beteiligungsprozess mit Landwirtschafts- und Klimaschutzministerium sowie von Interessensvertretern erarbeitet. Abwicklungsstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Einreichen können alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer).
„Durch einen höheren Grad der Eigenversorgung mit Energie stärken die Betriebe die Region. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien sind sie unabhängig von fossilen Energiequellen und damit auch weniger abhängig von hohen Energiepreisen. Mit dem neuen Fördermodell werden Anreize zum Ausbau erneuerbarer und krisenfester Energieversorgung geschaffen“, betont NR DI Nikolaus Berlakovich, Präsident der Landwirtschaftskammer Burgenland.
Ein Leitfaden für das Förderprogramm wurde vom Klima- und Energiefonds in einem breiten Beteiligungsprozess mit Landwirtschafts- und Klimaschutzministerium sowie von Interessensvertretern erarbeitet. Abwicklungsstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Einreichen können alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer).
Der Klima- und Energiefonds hat im Auftrag des Klimaministeriums und in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium sowie unter Einbindung von Interessensvertretungen wie der LKÖ einen praxistauglichen Leitfaden für das Förderprogramm erarbeitet. Das Programm ist mit insgesamt 100 Mio. Euro bis 2025 dotiert. Die detaillierten Programmunterlagen werden spätestens am 15.02.2023 auf der Homepage des Klima- und Energiefonds unter www.klimafonds.gv.at und der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unter www.umweltfoerderung.at veröffentlicht.
Nach Vorliegen der Programmdetails werden zeitnah Informationen zum Fördersystem auf den Webportalen der Landwirtschaftskammern bereitgestellt. Die KPC fungiert als Abwicklungsstelle, die Anträge können ab 15.02.2023 online gestellt werden. Einreichen können alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer).
Nach Vorliegen der Programmdetails werden zeitnah Informationen zum Fördersystem auf den Webportalen der Landwirtschaftskammern bereitgestellt. Die KPC fungiert als Abwicklungsstelle, die Anträge können ab 15.02.2023 online gestellt werden. Einreichen können alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer).
Vier Module für Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit:
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. vorgefertigte Maßnahmenbündel, aber auch individuell gestaltbare Maßnahmenkombinationen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module (A, B, C, D) für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe angeboten:
Dauer und Umfang
Der Antragsstart erfolgt am 15.02.2023. Das Programm ist bis 2025 mit insgesamt 100 Mio. Euro dotiert. Die Freischaltung und weitere Informationen erfolgen Mitte Februar 2023. Jedes Jahr können etwa 1.000 Bauernhöfe gefördert werden.
Wer kann einreichen?
Förderberechtigt sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich mit entsprechender Betriebsnummer.
Details zum Programm
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut und in einzelne Maßnahmenbündel, aber auch integrierte Gesamtlösungen aufgeteilt. Die Maßnahmen sind in folgenden Wirkungsbereichen aufgesetzt:
Der Antragsstart erfolgt am 15.02.2023. Das Programm ist bis 2025 mit insgesamt 100 Mio. Euro dotiert. Die Freischaltung und weitere Informationen erfolgen Mitte Februar 2023. Jedes Jahr können etwa 1.000 Bauernhöfe gefördert werden.
Wer kann einreichen?
Förderberechtigt sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich mit entsprechender Betriebsnummer.
Details zum Programm
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut und in einzelne Maßnahmenbündel, aber auch integrierte Gesamtlösungen aufgeteilt. Die Maßnahmen sind in folgenden Wirkungsbereichen aufgesetzt:
- Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie
- Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen
- Optimierung des Energieeinsatzes durch Energie- und Lastmanagementsysteme
- Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft)
Modul A - Einzelmaßnahme
In Modul A sind vorgefertigte Maßnahmenbündel einzureichen, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Es gibt drei vordefinierte Bündel: „Photovoltaikanlage mit Speicher und Notstromfunktion“, „Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion“ und „LED-Systeme mit Installation von Lichtsteuerungsanlagen“.
Modul B - Gesamtenergiekonzept
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch eine/n qualifizierte/n Energieberater/in gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C.
Modul C - Kombimaßnahmen
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend dem Gesamtenergiekonzept (Modul B) und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung.
Modul D - Notstrom
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag pro Betrieb gefördert.
Mehr Details zum Förderprogramm und zur Abwicklung gibt es zum Antragsstart am
15.02.2023 auf www.umweltfoerderung.at sowie unter nachfolgendem Link:
Leitfaden Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe:
www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_LW.pdf
Leitfaden Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe:
www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_LW.pdf