Neuer Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben ab 1. April 2021!
Von den Kollektivvertragsparteien wurden folgende Maßnahmen zu den Anhängen des Kollektivvertrages beschlossen. Der Textteil bleibt inhaltlich unverändert.
A. Anhang I, Lehrlings(Praktikanten)entschädigung
Der Lohnansatz für Praktikanten ohne Matura wird einvernehmlich festgesetzt mit
€ 474,86, einem Euro unter der Geringfügigkeitsgrenze.
B. Anhang III
Ab 1. April 2021 werden alle Lohnansätze der Kategorien 1 und 2 sowie das Überstundenpauschale um 1,5 % erhöht.
Die Kategorien 3 und 4 werden je mit € 1.500,- festgesetzt, die Kategorie 4 unabhängig von der generellen Geltungsdauer dieser Vereinbarung bis 31.12.2022.
Die Kategorie „Nichtständige Dienstnehmer“ wird zum 31.3.2021 einvernehmlich beendet und gleichzeitig erfolgt eine Aufnahme aller bisher davon erfassten Dienstverhältnisse in der Kategorie 4. Der Stundenteiler beträgt 1/173,2.
Die Kategorien 3 und 4 werden je mit € 1.500,- festgesetzt, die Kategorie 4 unabhängig von der generellen Geltungsdauer dieser Vereinbarung bis 31.12.2022.
Die Kategorie „Nichtständige Dienstnehmer“ wird zum 31.3.2021 einvernehmlich beendet und gleichzeitig erfolgt eine Aufnahme aller bisher davon erfassten Dienstverhältnisse in der Kategorie 4. Der Stundenteiler beträgt 1/173,2.
C. Die übrigen Anhänge bleiben unverändert.
Seit über drei Jahren drängt die Gewerkschaft österreichweit auf einen Mindestlohn von € 1.500. In den meisten Bundesländern wurde dies für die Land- und Forstwirtschaft und in allen anderen Branchen bereits in den vergangenen Jahren umgesetzt. Nun musste diesem Mindestlohn von € 1.500,- nach zähem Ringen ungern im Burgenland zugestimmt werden.
Von der Burgenländischen Landwirtschaftskammer konnte in schwierigen Verhandlungen jedoch erreicht werden, dass die Lohnanpassung erst mit 1. April 2021 gilt und in der Lohnkategorie 4 angesichts dieser heurigen überproportionalen Lohnerhöhung im nächsten Jahr 2022 überhaupt keine Lohnanpassung stattfinden wird.
Alle Lohnkategorien, die bereits über € 1.500,- gelegen waren, wurden wie in anderen Bereichen um 1,5% erhöht.
Von der Burgenländischen Landwirtschaftskammer konnte in schwierigen Verhandlungen jedoch erreicht werden, dass die Lohnanpassung erst mit 1. April 2021 gilt und in der Lohnkategorie 4 angesichts dieser heurigen überproportionalen Lohnerhöhung im nächsten Jahr 2022 überhaupt keine Lohnanpassung stattfinden wird.
Alle Lohnkategorien, die bereits über € 1.500,- gelegen waren, wurden wie in anderen Bereichen um 1,5% erhöht.
Die neue Lohntafel finden Sie im Download und wird auch im
Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer Nr. 9 am 01. Mai 2021 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer Mag. Christoph Lidy
(Tel.-Nr.: 02682/702-201) gerne zur Verfügung.
Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer Nr. 9 am 01. Mai 2021 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer Mag. Christoph Lidy
(Tel.-Nr.: 02682/702-201) gerne zur Verfügung.