Neuer Kollektivvertrag
Von den Kollektivvertragsparteien wurden für das Jahr 2024 folgende Maßnahmen zu den Anhängen des Kollektivvertrages beschlossen.
A. Anhang I, Lohntafel
Ab 1. Jänner 2024 werden
- die Lohnansätze der Kategorien 1 und 2 um 8,6 % erhöht.
- die Lohnansätze der Kategorie 3 um 8,5 % erhöht.
- die Lohnansätze der Kategorie 4, die Lehrlingsentschädigung, das Buschenschankpersonal, die Praktikanten mit Matura und das Überstundenpauschale um 8,4 % erhöht.
- der Lohnansatz für Praktikanten ohne Matura einvernehmlich mit € 517,44, einem Euro unter der Geringfügigkeitsgrenze, festgesetzt.
B. Der Anhang II, Geldwert für Sachbezüge bleibt unverändert.
Die neue Lohntafel finden Sie im Download und wird auch im Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer Nr. 01 am 15.01.2024 veröffentlicht.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Mag. Christoph Lidy (T +43 2682/702-201) gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Mag. Christoph Lidy (T +43 2682/702-201) gerne zur Verfügung.