Leistungsprüfung wird wiederaufgenommen
Die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungsprüfung bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zuchtarbeit, im Burgenland führt der Burgenländische Rinderzuchtverband die Leistungsprüfung für die Milch- und Fleischrinderzüchter durch. In den letzten Wochen musste aufgrund der Corona-Krise die Leistungsprüfung kurzfristig ausgesetzt werden. Die gesetzlich angeordneten Beschränkungen in vielen Lebensbereichen können nun, da sich die Ausbreitung und die Infektionsrate des Corona-Virus stabilisiert, wieder langsam und schrittweise zurückgenommen werden. Sollte sich die derzeitige Situation nicht wieder verschlechtern, so wird auch der Burgenländische Rinderzuchtverband wieder die Milch- und Fleischleistungsprüfung sowie alle anderen Dienstleistungen unter strenger Einhaltung der behördlichen Schutzmaßnahmen und nach Schulung der Mitarbeiter ab Mai aufnehmen. Die Schutzmaßnahmen gelten nicht nur für die Kontrollassistenten, sondern genauso auch für das jeweilige Melkpersonal! Es wird um Verständnis und um strikte Einhaltung der geforderten folgenden Schutzmaßnahmen dringend ersucht.
Praktische Vorgangsweise:
Kontrollassistent muss vor der Leistungsprüfung telefonisch mit dem Betrieb Kontakt aufnehmen und folgendes abklären: Gibt es am Betrieb eventuell Covid-19 Erkrankungen oder hatte jemand in den letzten fünf Tagen am Betrieb Kontakt mit einem bestätigten Covid-19 Erkrankten?
Wenn JA – KEINE Durchführung der Leistungsprüfung!
Wenn JA – KEINE Durchführung der Leistungsprüfung!
Auf besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wie z. B. größtmöglicher Abstand, Desinfektion der Hände und Geräte, mehrmaliges Händewaschen, Mund- und Nasenschutz ist strengstens zu achten!
Auch das Melkpersonal MUSS während der Leistungsprüfung UNBEDINGT einen geeigneten Mund- und Nasenschutz tragen!
Sonstige Erfassungen (Geburtsnahe Beobachtungen, Belegungen, Diagnosen, ...) und Dokumentationen sind vom Betrieb unbedingt schon vor der Leistungsprüfung vorzubereiten und werden nur in Räumen, wo der Mindestabstand (2 Meter) eingehalten werden kann, erhoben.
Folgendes ist dem Kontrollassistenten während der Covid-19 Pandemie nicht gestattet:
- Enger Kontakt mit Personen des Betriebes
- Besuch im Wohnhaus des Betriebes
- Annahme und Konsumation von Speisen und Getränken
Grundsätzlich gilt für ALLE Beteiligten:
- Abstand halten, mindestens 1 m, besser 2 m
- Händewaschen, lange und mit Seife
- Händeschütteln gänzlich unterlassen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Husten/Niesen nur in ein Taschentuch oder Ellenbeuge
- Berühren von Türgriffen und Handläufen vermeiden, wenn es möglich ist, sollen Türen und Tore offengelassen werden.
Es wird um Verständnis für die erforderlichen, behördlichen Schutzmaßnahmen und um strikte Einhaltung dieser ersucht sowie um Mithilfe bei der Umsetzung der Leistungsprüfung in der derzeitigen schwierigen Situation. Nur so kann auch eine effiziente und ordnungsgemäße Arbeit in der Leitungsprüfung erzielt werden und das Instrument der Leistungsprüfung als Basis für die Zuchtarbeit gesichert werden. Dem Personal in der Leistungskontrolle und den Tierhaltern gilt der Dank für die strenge Beachtung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen.