Lebensmittelproduzenten, Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof-Verkauf sowie Bauernmärkte
Lebensmittelproduzenten, Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert. Für sie gelten KEINE Einschränkungen bei den Öffnungszeiten.
Bauernmärkte gelten als Lebensmittelversorger und dürfen auch weiterhin abgehalten werden.