Landwirtschaftskammer: Seit 10.02.2021 gelten die neuen Einreisebedingungen für Pendler
Laut der Verordnung des Gesundheitsministers dürfen Pendler ab Mittwoch, 10. Feber 2021, nur mehr mit gültigem negativen Corona-Test und Registrierung nach Österreich einreisen. Diese Verordnung betrifft vor allem auch die burgenländischen Bauern. Aufgrund der aktuellen Arbeiten bei den Intensivkulturen (z. B. Wein-, Gemüse- und Obstbau), in der Tierhaltung und bald im Ackerbau sind unsere Betriebe auf ihre Arbeitskräfte angewiesen.
Nach Bekanntgabe der Verordnung hat die Burgenländische Landwirtschaftskammer diese Information rasch an ihre Mitgliedsbetriebe weitergeleitet und konnte bereits vorab viele offene Fragen persönlich, telefonisch oder auch digital beantworten. Wieder wurde die Webseite zur Informationsdrehscheibe. In den ersten Tagen waren allein über 9.000 Webseiten-Zugriffe auf die bereitgestellten Covid19-Informationen zu verzeichnen.
Der Großteil unserer Landwirte haben ihre Mitarbeiter zur Testung angemeldet und die Registrierung abgeschlossen. Jetzt ist es wichtig, dass ausreichend personelle Ressourcen an den Grenzübergängen sichergestellt werden, um Wartezeiten und Verzögerungen bei der Einreise nach Österreich entgegenzuwirken.
Nach Bekanntgabe der Verordnung hat die Burgenländische Landwirtschaftskammer diese Information rasch an ihre Mitgliedsbetriebe weitergeleitet und konnte bereits vorab viele offene Fragen persönlich, telefonisch oder auch digital beantworten. Wieder wurde die Webseite zur Informationsdrehscheibe. In den ersten Tagen waren allein über 9.000 Webseiten-Zugriffe auf die bereitgestellten Covid19-Informationen zu verzeichnen.
Der Großteil unserer Landwirte haben ihre Mitarbeiter zur Testung angemeldet und die Registrierung abgeschlossen. Jetzt ist es wichtig, dass ausreichend personelle Ressourcen an den Grenzübergängen sichergestellt werden, um Wartezeiten und Verzögerungen bei der Einreise nach Österreich entgegenzuwirken.