Landwirtschaftskammer: Klarstellung betreffend ungarische Pendler jetzt offiziell
Letzten Freitag gab es einen Erlass, dass ungarische Berufspendler bei der Heimreise in eine 14-tägige Quarantäne müssten. Das hat zur Verunsicherung unserer Bauern geführt und wäre fatal für Landwirtschaft gewesen, die auf die Unterstützung dieser Arbeitskräfte angewiesen ist.
Seitdem hat Landwirtschaftskammerpräsident Nikolaus Berlakovich, gemeinsam mit seinem Team und der Bundesregierung sowie mit allen offiziellen Stellen intensive Verhandlungen geführt, dass der Pendlerverkehr zwischen Österreich und Ungarn ohne Einschränkungen wieder möglich ist. Die Verhandlungen waren erfolgreich.
Das tägliche Pendeln österreichischer und ungarischer Staatsangehöriger zu Arbeitszwecken wird weiterhin an allen offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergangsstellen möglich sein. Österreichische und ungarische Staatsbürger können ohne Kilometerbegrenzung mit einem Arbeitgeberzertifikat oder einem Eigentums- oder Nutzungsnachweis für landwirtschaftliche Flächen zwischen ihren Ländern reisen. Arbeitnehmer sind von der 14-tägigen Quarantäneanordnung und dem Einreiseverbot für Ausländer befreit. Der Güterverkehr nach Österreich und Ungarn an den dafür vorgesehenen Grenzübergängen wird fortgesetzt. Auch die Bewirtschaftung österreichischer Bäuerinnen und Bauern über die Grenze hinaus, ist weiterhin möglich. Diese Klarstellung gilt ab 1. April, 00:00 Uhr
Seitdem hat Landwirtschaftskammerpräsident Nikolaus Berlakovich, gemeinsam mit seinem Team und der Bundesregierung sowie mit allen offiziellen Stellen intensive Verhandlungen geführt, dass der Pendlerverkehr zwischen Österreich und Ungarn ohne Einschränkungen wieder möglich ist. Die Verhandlungen waren erfolgreich.
Das tägliche Pendeln österreichischer und ungarischer Staatsangehöriger zu Arbeitszwecken wird weiterhin an allen offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergangsstellen möglich sein. Österreichische und ungarische Staatsbürger können ohne Kilometerbegrenzung mit einem Arbeitgeberzertifikat oder einem Eigentums- oder Nutzungsnachweis für landwirtschaftliche Flächen zwischen ihren Ländern reisen. Arbeitnehmer sind von der 14-tägigen Quarantäneanordnung und dem Einreiseverbot für Ausländer befreit. Der Güterverkehr nach Österreich und Ungarn an den dafür vorgesehenen Grenzübergängen wird fortgesetzt. Auch die Bewirtschaftung österreichischer Bäuerinnen und Bauern über die Grenze hinaus, ist weiterhin möglich. Diese Klarstellung gilt ab 1. April, 00:00 Uhr
„Ich bedanke mich bei der österreichischen Bundesregierung, insbesondere bei den Ministern Köstinger, Edtstadler, Schallenberg und Nehammer für deren Einsatz und ihre Unterstützung. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Versorgung mit sicheren, regionalen Lebensmitteln aufrecht zu erhalten. Diese Klarstellung war wichtig, da wir diese Arbeitskräfte dringend in der Landwirtschaft brauchen“, so Landwirtschaftskammerpräsident DI Nikolaus Berlakovich.