25.09.2020 |
von Magdalena Kaiser
Klarstellung bezüglich Grundwasser
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2011.01.31%2F1296495418.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2011.01.31/1296495418.jpg?m=MzYzLDI4Mw%3D%3D&_=1383932422)
Eisenstadt, 25. September 2020 - Bezüglich der Kritik des Rechnungshofs stellt Landwirtschaftskammer-Direktor Otto Prieler klar: „Den niedrigen Wasserstand im Neusiedlersee unseren Bauern in die Schuhe schieben zu wollen ist völlig unzulässig: Die Brunnen - die alle strengsten Vorschriften entsprechen - und der Wasserstand des Neusiedlersees hängen nicht unmittelbar miteinander zusammen.“
Weitere Kritikpunkte von Prieler:
- Die mehr als 23.000 Hektar behaupteten Flächen sind mehr als doppelt so viel, als die in Wahrheit tatsächlich beregneten Fläche.
- Alle Brunnen sind wasserbehördlich bewilligt und müssen alle zehn Jahre neu beantragt werden.
- Die Wasserentnahme und damit Beregnungsmenge wird von der Behörde laufend Mithilfe von Messbrunnen kontrolliert. Bei einer etwaigen zu hohen Wasserentnahme gibt es sehr umfangreiche und wasserbaufachlich begründete Sanktionsmaßnahmen.