Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe
Derzeit sind die mit der Beratung in den Landw. Bezirksreferaten befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Wenn Sie ein dringendes Investitionsvorhaben umsetzen wollen oder es bei der Existenzgründungsbeihilfe aufgrund von Fristen erforderlich ist, können Sie jederzeit einen Antrag mit den erforderlichen Mindestinhalten stellen.
Wenn Sie ein dringendes Investitionsvorhaben umsetzen wollen oder es bei der Existenzgründungsbeihilfe aufgrund von Fristen erforderlich ist, können Sie jederzeit einen Antrag mit den erforderlichen Mindestinhalten stellen.
Die Anträge können auf der Homepage der Burgenländischen Landwirtschaftskammer (LWK) heruntergeladen und ausgefüllt werden:
https://bgld.lko.at/existenzgründungsbeihilfe+2500++2611784
https://bgld.lko.at/investitionsförderung+2500++2222947
https://bgld.lko.at/existenzgründungsbeihilfe+2500++2611784
https://bgld.lko.at/investitionsförderung+2500++2222947
Bitte diese Mindestanträge der Förderungsabwicklungsstelle foerderung@lk-bgld.at vorlegen damit der Eingangsstichtag ausgelöst wird.
Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Beraterin oder Berater im zuständigen Landw. Bezirksreferat.
Bei Fristen, die aufgrund der außerordentlichen Situation nicht eingehalten werden können, wird derzeit auf Bundesebene an einer Regelung gearbeitet. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass es zu keinen Nachteilen aufgrund der derzeitigen Verschiebungen und Absagen von Beratungsterminen kommt.
Weitere Informationen zu den Beihilfenaktionen sind auf der Homepage der LWK veröffentlicht.
Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Beraterin oder Berater im zuständigen Landw. Bezirksreferat.
Bei Fristen, die aufgrund der außerordentlichen Situation nicht eingehalten werden können, wird derzeit auf Bundesebene an einer Regelung gearbeitet. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass es zu keinen Nachteilen aufgrund der derzeitigen Verschiebungen und Absagen von Beratungsterminen kommt.
Weitere Informationen zu den Beihilfenaktionen sind auf der Homepage der LWK veröffentlicht.