Insekten: Traubenwickler
Für die Bekämpfung des Traubenwicklers stehen verschiedene Präparate zur Verfügung. Nur in Ausnahmefällen kann gänzlich ohne Traubenwicklerbehandlung Weinbau betrieben werden (isolierte Lagen ohne Befallsdruck). Gebiete mit ausschließlichem Auftreten einer der beiden Traubenwicklerarten (Einbindiger- bzw. Bekreuzter Traubenwickler) sind relativ selten. Auch in Gebieten, in denen eine der Arten dominiert, kann es witterungsbedingt zu einer Verschiebung hin zur jeweils anderen Art kommen.
Daher sollte bei der Flugüberwachung mittels Pheromonfallen für beide Wicklerarten eine Falle aufhängt werden. Pheromonfallen geben Auskunft über das Vorhandensein von Einbindigen bzw. Bekreuzten Traubenwickler in einem Gebiet bzw. in einer Lage. Die Anzahl der gefangenen männlichen Falter gibt nur einen groben Hinweis auf die zu erwartende Traubenwicklergeneration. Durch das verstärkte Auftreten des Bekreuzten Traubenwicklers wird die Bekämpfung erschwert. Diese Art verträgt die höheren Temperaturen besser, weißt eine längere Flugaktivität auf und dadurch verlängert sich die Eiablageperiode der weiblichen Falter.
Aus diesem Grund sind für eine ausreichende Bekämpfung meist zwei (drei) Behandlungen je Generation notwendig. Bei mäßigem Vorjahrsbefall kann auf eine Behandlung der ersten Traubenwicklergeneration (Heuwurm) verzichtet werden. Da die zweite Generation jedoch wegen der durch den Raupenfraß verursachten Verletzungen der Beeren, ideale Ausgangspunkte für Pilzinfektionen darstellen, ist eine Bekämpfung meist unverzichtbar.
Daher sollte bei der Flugüberwachung mittels Pheromonfallen für beide Wicklerarten eine Falle aufhängt werden. Pheromonfallen geben Auskunft über das Vorhandensein von Einbindigen bzw. Bekreuzten Traubenwickler in einem Gebiet bzw. in einer Lage. Die Anzahl der gefangenen männlichen Falter gibt nur einen groben Hinweis auf die zu erwartende Traubenwicklergeneration. Durch das verstärkte Auftreten des Bekreuzten Traubenwicklers wird die Bekämpfung erschwert. Diese Art verträgt die höheren Temperaturen besser, weißt eine längere Flugaktivität auf und dadurch verlängert sich die Eiablageperiode der weiblichen Falter.
Aus diesem Grund sind für eine ausreichende Bekämpfung meist zwei (drei) Behandlungen je Generation notwendig. Bei mäßigem Vorjahrsbefall kann auf eine Behandlung der ersten Traubenwicklergeneration (Heuwurm) verzichtet werden. Da die zweite Generation jedoch wegen der durch den Raupenfraß verursachten Verletzungen der Beeren, ideale Ausgangspunkte für Pilzinfektionen darstellen, ist eine Bekämpfung meist unverzichtbar.
Traubenwicklerprognose
In einigen wichtigen Regionen sind unter der wissenschaftlichen Leitung des Instituts für Pflanzengesundheit Traubenwicklerbeobachtungskäfige zur Beobachtung des Eiablage- und Raupenschlupfverlaufs eingesetzt. Auf Basis dieser Beobachtungen werden Behandlungstermine durch den Warndienst (siehe Informationen auf der letzten Seite dieses Heftes insect-watch) bekannt gegeben. Hinweise zur Bekämpfung erfolgen auch bei den Aussendungen der Rebschutzdienste. Lokale Fangfallen (Pheromonfallen) verbessern bzw. optimieren die Behandlungsmaßnahmen. Bei der Bekämpfung sind folgende Punkte zu beachten
- Wichtig für den Erfolg der Traubenwicklerbekämpfung ist die richtige Terminisierung der Spritzungen. Betreffend der Terminisierung der Behandlungen empfehlen wir die Informationen der insect-watch Seite.
- eine gute Benetzung der Traubenzone (vorher notwendige Laubarbeiten durchführen), Insektizide gegen Traubenwickler haben meist keine Dampfphase
Bekämpfung
Ovizide Spritzfolge
Ovizide Spritzfolge Mittel wirkt auf die Traubenwicklereier, bei sachgerechter Anwendung sterben die Eier ab, die Entwicklung zur Raupe wird dadurch verhindert.
Zu Beginn der Eiablage erfolgt eine 1. Behandlung. Hält die Eiablageaktivität an (besonders bei Verzögerungen durch kühlere Witterungsbedingungen), so ist eine weitere Behandlung nach spätestens 14 Tagen durchzuführen. Erfolgt die erste Behandlung nach Eiablagebeginn, so werden die bereits abgelegten Eier nicht mehr erfasst, weil diese mit einer schützenden Sekretschicht überzogen sind.
Ovizide Spritzfolge Mittel wirkt auf die Traubenwicklereier, bei sachgerechter Anwendung sterben die Eier ab, die Entwicklung zur Raupe wird dadurch verhindert.
Zu Beginn der Eiablage erfolgt eine 1. Behandlung. Hält die Eiablageaktivität an (besonders bei Verzögerungen durch kühlere Witterungsbedingungen), so ist eine weitere Behandlung nach spätestens 14 Tagen durchzuführen. Erfolgt die erste Behandlung nach Eiablagebeginn, so werden die bereits abgelegten Eier nicht mehr erfasst, weil diese mit einer schützenden Sekretschicht überzogen sind.
Larvizide Spritzfolge
Diese Präparate wirken auf die jungen frischgeschlüpften Traubenwicklerraupen, bei sachgerechter Anwendung stellen die Raupen nach einem kurzen Fraß die Fraßtätigkeit ein und sterben in Folge der Nahrungs- bzw. Kontaktgiftwirkung ab. Zu Beginn des Raupenschlupfs erfolgt eine 1. Behandlung mit einem Präparat. Je nach Wirkungsdauer der Präparate sind ein bis zwei weitere Behandlungen bei anhaltendem Raupenschlupf notwendig.
Diese Präparate wirken auf die jungen frischgeschlüpften Traubenwicklerraupen, bei sachgerechter Anwendung stellen die Raupen nach einem kurzen Fraß die Fraßtätigkeit ein und sterben in Folge der Nahrungs- bzw. Kontaktgiftwirkung ab. Zu Beginn des Raupenschlupfs erfolgt eine 1. Behandlung mit einem Präparat. Je nach Wirkungsdauer der Präparate sind ein bis zwei weitere Behandlungen bei anhaltendem Raupenschlupf notwendig.
Verwirrtechnik
Voraussetzungen für den erfolgreichen Einsatz der Verwirrtechnik mit „Isonet L/E“, „Isonet L plus“, Weintec und CheckMate Puffer LB/EA sind:
Voraussetzungen für den erfolgreichen Einsatz der Verwirrtechnik mit „Isonet L/E“, „Isonet L plus“, Weintec und CheckMate Puffer LB/EA sind:
- erschlossene Anbaugebiete
- Soloanwendung nur bei niedrigem Populationsdruck ansonsten im 1. Anwendungsjahr mittels Kombination von Konfusiontechnik + Zusatzbehandlungen mit Insektiziden
- Ausbringung auf großen Flächen (mindestens 4, besser 10 ha)
- Auswahl größerer, einheitlicher und leicht abgrenzbarer Grundstücke