Informationen zur Geflügelpest - Aktualisiert 06.04.2023
Erster Vogelgrippefall im Burgenland bei einer Wildtaube!
Bitte die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin aufrecht erhalten!
Kontakt zwischen Wildgeflügel und Hausgeflügel unterbinden! Nach Ostern wird es eine weitere Task Force Sitzung bzgl. weiterer Vorgehensweise zur Stallpflicht und der Festlegung der Risikozonen geben. Ergebnisse dazu werden umgehend weitergeleitet!
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.
Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden und somit ungefährlich!
Alle heimischen Geflügelhalter werden um strikte Umsetzung von Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen ersucht. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage werden „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ und „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ entsprechend definiert. Durch die Novelle der Geflügelpest-Verordnung 488/2021 wurden Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen (Risikogebiete) und in diesen Gebieten wurden gezielte Auflagen festgelegt (u. a. Stallpflicht).
Im Burgenland sind folgende Gebiete als Risikogebiete festgelegt (Stand: 27.01.2023):
1. Rust (Stadt)
2. Neusiedl am See
3. Mattersburg
4. Güssing
5. Jennersdorf
6. Eisenstadt-Umgebung - hier die Gemeinden:
2. Neusiedl am See
3. Mattersburg
4. Güssing
5. Jennersdorf
6. Eisenstadt-Umgebung - hier die Gemeinden:
- 1. Breitenbrunn am Neusiedler See
- 2. Donnerskirchen
- 3. Hornstein
- 4. Leithaprodersdorf
- 5. Mörbisch am See
- 6. Neufeld an der Leitha
- 7. Oggau am Neusiedler See
- 8. Purbach am Neusiedler See
- 9. Wimpassing an der Leitha im
Gebiete mit erhöhtem Risiko
Die genauen Bestimmungen sind der Geflügelpest-Verordnung 2007 zu entnehmen und umfassen jedenfalls:
- es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden
- das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
- die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
- Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu denen Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
Gebiete mit stark erhöhtem Risiko
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen sind in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
- Geflügelbetriebe unter 50 Tieren werden von der Aufstallungsverpflichtung ausgenommen, sofern eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt wird, das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt. • Achtung: Im Seuchenfall gilt auch in Schutz- und Überwachungszonen die Aufstallungsverpflichtung auch für Kleinbetriebe unter 50 Tiere!
Alle Geflügelhalter im Burgenland werden um strikte Beachtung der Vorgaben ersucht. Die Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen ist sowohl für den Wirtschaftsgeflügelhalter als auch für den Hobbyhalter unter 50 Stück Geflügel wichtig, um die Tiere vor den Krankheitserregern zu schützen
Genauere Informationen können auch gerne über die Beratung der Abt. Tierzucht unter 02682/702-500 oder unter tierzucht@lk-bgld.at eingeholt werden. Beachten Sie dazu auch das Beratungsprodukt Geflügelhaltung.
Genauere Informationen können auch gerne über die Beratung der Abt. Tierzucht unter 02682/702-500 oder unter tierzucht@lk-bgld.at eingeholt werden. Beachten Sie dazu auch das Beratungsprodukt Geflügelhaltung.
Alle Betriebe in Österreich sollten auf ihren Betrieben die vorbeugenden betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten!
Die LFI Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ unterstützt Sie dabei.