Information zur Agrarstrukturerhebung 2023
Für die Stichprobe werden nach Zufallsprinzip 35 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausgewählt.
Für die Vollerhebung der Erwerbsobstanlagen werden alle Betriebe mit Erwerbsobstbau von Statistik Austria angeschrieben.
Wann geht es los?
Ab Ende März erhalten alle betroffenen Betriebe ein Schreiben von Statistik Österreich mit den erforderlichen Informationen und den persönlichen Zugangsdaten zum elektronischen Fragebogen. Das Ausfüllen erfolgt, wie schon bei den letzten Erhebungen, ausschließlich online über den elektronischen Fragebogen.
Muss der Fragebogen ausgefüllt werden?
JA!
Sowohl für die Agrarstrukturerhebung als auch für die Erwerbsobstanlagenerhebung besteht Auskunftspflicht.
Sowohl für die Agrarstrukturerhebung als auch für die Erwerbsobstanlagenerhebung besteht Auskunftspflicht.
Was passiert mit den Daten?
Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung und werden von Statistik Austria ausgewertet.
Wo gibt es Hilfe beim Ausfüllen?
Wer mit dem Ausfüllen Probleme hat, kann sich Hilfe holen, je nachdem ob ein Betrieb im Jahr 2023 einen Mehrfachantrag (MFA) stellt oder nicht:
- Nicht-MFA-Betriebe können sich direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen. Außerdem richtet Statistik Austria eine kostenlose Hotline ein. Diese ist unter der Telefonnummer 0800 799 766 erreichbar.
- MFA-Betriebe mit Bedarf zur Unterstützung können die Leistungen der Bezirksbauernkammern nach Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen.
Wichtiger Hinweis zum Fragebogen für MFA-Betriebe!
Die Flächendaten werden beim Öffnen des elektronischen Fragebogens direkt aus dem MFA übernommen. Dies ist erst möglich, wenn im MFA für ausnahmslos alle Schläge eine Schlagnutzungsart definiert wurde! Es wird daher empfohlen, den Fragebogen zur Agrarstrukturerhebung erst dann zu bearbeiten, wenn der MFA vervollständigt wurde.
Der Fragebogen kann trotzdem vorab angesehen bzw. in Teilen ausgefüllt werden. Der Fragebogen lässt sich auch ohne MFA-Flächendaten öffnen. In diesem Fall sollten die Seiten Ackerland und Bodennutzung, sowie die davon abhängigen Seiten Bodenbewirtschaftung und (falls zutreffend) Biolandbau, noch nicht abgeschlossen werden. Um die Flächendaten eines abgesendeten MFA von der AMA zu erhalten, muss der elektronische Fragebogen der Agrarstrukturerhebung geschlossen und erneut geöffnet werden.
Die Flächendaten werden beim Öffnen des elektronischen Fragebogens direkt aus dem MFA übernommen. Dies ist erst möglich, wenn im MFA für ausnahmslos alle Schläge eine Schlagnutzungsart definiert wurde! Es wird daher empfohlen, den Fragebogen zur Agrarstrukturerhebung erst dann zu bearbeiten, wenn der MFA vervollständigt wurde.
Der Fragebogen kann trotzdem vorab angesehen bzw. in Teilen ausgefüllt werden. Der Fragebogen lässt sich auch ohne MFA-Flächendaten öffnen. In diesem Fall sollten die Seiten Ackerland und Bodennutzung, sowie die davon abhängigen Seiten Bodenbewirtschaftung und (falls zutreffend) Biolandbau, noch nicht abgeschlossen werden. Um die Flächendaten eines abgesendeten MFA von der AMA zu erhalten, muss der elektronische Fragebogen der Agrarstrukturerhebung geschlossen und erneut geöffnet werden.