Hofübergabe - Der richtige Zeitpunkt
Nicht immer können die Übergeber ihre Pension aber gleichzeitig antreten. Lassen Sie in diesem Falle durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) prüfen, ob für den Partner, der noch keinen Pensionsanspruch erworben hat, eine Pflichtversicherung bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters notwendig oder sinnvoll ist. Falls dies zutrifft, muss entschieden werden, ob die Übergabe aufgeschoben wird. Über die Möglichkeiten einer Pflichtversicherung trotz Übergabe lesen Sie im Artikel Hofübergabe und Pension.
Verspätete und verfrühte Übergaben
Ein langes Hinausschieben der Übergabe und bloße Verpachtung des Betriebes an den künftigen Übernehmer ist im Allgemeinen nicht ratsam. Neben den nachteiligen psychologischen Auswirkungen – der Hofübernehmer wird im Unsicheren gehalten und verliert oftmals die Motivation – gehen unter Umständen der Anspruch auf die Existenzgründungsbeihilfe (siehe Hofübergabe und Förderungen) und die Vorteile des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFÖG) verloren und damit die Befreiung von der Grunderwerbsteuer (siehe Hofübergabe und Steuern).
Manchmal drängen Kinder darauf, am elterlichen Betrieb eine Wohnung auszubauen oder ihr Erspartes vorzeitig in den Betrieb zu investieren. Als Sicherheit für ihre Investition wollen sie zumindest eine Teilübergabe erreichen. Eine Betriebsübergabe allein aus diesen Gründen ist aber nicht zu empfehlen, vor allem, wenn die Eltern noch längere Zeit auf ihre Pension warten müssen. Erfahrungsgemäß verursachen verfrühte Übergaben oft heftige familiäre Konflikte. Als Absicherung für die Investitionen von Kindern (sofern diese überhaupt sinnvoll sind) können andere rechtliche Instrumente (zB. Darlehen mit Pfandrecht, etc.) besser dienen.