Hofübergabe - Checkliste
Beratung einholen
- Landwirtschaftskammer: allgemeine Themen, Vertragsinhalte
- Steuerberater: Steuererklärungspflicht bei Nebenerwerbslandwirten und Pensionisten
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Bewirtschaftungsverhältnisse der Übernehmer und Sozialversicherung der Übergeber nach Übergabe
Förderungen - Existenzgründungsbeihilfe, Neugründungsförderungsgesetz
- Bezirksbauernkammer: Beratungsbestätigung einholen
Abwicklung des Übergabevertrages
(erfolgt in der Regel durch Notar oder Anwalt)
- Vertragserstellung und Beglaubigung der Unterschriften
- Grundverkehrsbehördliche Genehmigung
- Anzeige beim Finanzamt
- Grundbücherliche Eintragung
Allfällige Kündigung von Versicherungen
- Versicherungen von unabhängigem Versicherungsmakler überprüfen lassen
- Kündigung Betriebsrechtschutz-, Betriebshaftpflicht- und Sachversicherungen binnen einem Monat ab grundbücherlicher Eintragung
Meldung des Bewirtschafterwechsels an
- Sozialversicherung der Selbständigen binnen vier Wochen
- Agrarmarkt Austria hinsichtlich Förderungen in der zuständigen Bezirksbauernkammer
- Kunden und Lieferanten (Molkerei, Schlachtbetriebe, Maschinenring, Lagerhaus ...)
Ummeldungen / Umschreibungen
- für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge bei der Bezirkshauptmannschaft
- Umschreiben von Genossenschaftsanteilen (Molkerei, Lagerhaus, etc.)
- Umschreiben des Betriebskontos auf die Hofübernehmer