Herbstdüngung im Raps - mit Maß und Ziel
Herbstentwicklung ist entscheidend
Raps bildet seine Ertragsanlagen im Herbst und muss daher ausreichend mit Nährstoffen versorgt werden. Eine optimale Herbstentwicklung von Raps beeinflusst den Ertrag bis zu 70%. Das Hauptaugenmerk im Herbst ist ein kräftiges Wurzelwachstum mit einem Wurzelhalsdurchmesser von mindestens 1 cm. Der Blattapparat im Herbst darf jedoch nicht zu üppig entwickelt sein, damit die Winterfestigkeit gewährleistet ist. Ziel sind 8 bis 10 Blätter pro Pflanze.
Nährstoffversorgung von Raps
Stickstoff ist jener Nährstoff, der den Ertrag und Ölgehalt der Rapspflanze am meisten beeinflusst. Eine zu hohe Stickstoffdüngung im Herbst ist aber unbedingt zu vermeiden. Raps ist eine Kohlpflanze, welche bei zu viel Stickstoffangebot viel Kraut und wenige Körner bildet. Sie gehört deswegen, wie Getreide, schossbetont (im Frühjahr) gedüngt. Für hohe Erträge sind im Herbst oft 40 kg N/ha, je nach Standort und Stickstoffnachlieferung aus dem Boden, ausreichend. Wird eine Stickstoffdüngung durchgeführt, so sollte diese nicht vor dem 4-Blattstadium erfolgen, um die Wurzelentwicklung zu fördern. Bei der Wahl der Düngerform sollte der Raps im Herbst nitratfrei gedüngt werden. Einerseits, um die Wurzelentwicklung zu fördern (Ammonium fördert Wurzelwachstum), und andererseits führt Nitrat zur Wasseranreicherung in den Blättern, was die Gefahr von Frostrissen erhöht.
Weitere Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Schwefel müssen dem Raps bereits im Herbst ausreichend zur Verfügung stehen. Empfehlenswert ist auch eine Kalkung zum Rapsanbau. Der Kalk hebt nicht nur den pH-Wert im Boden, sondern sorgt auch für eine gute Bodenstruktur und wirkt vorbeugend gegen Fruchtfolgekrankheiten wie Kohlhernie.
Weitere Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Schwefel müssen dem Raps bereits im Herbst ausreichend zur Verfügung stehen. Empfehlenswert ist auch eine Kalkung zum Rapsanbau. Der Kalk hebt nicht nur den pH-Wert im Boden, sondern sorgt auch für eine gute Bodenstruktur und wirkt vorbeugend gegen Fruchtfolgekrankheiten wie Kohlhernie.
Düngeempfehlung von Raps bei einem Ertragsniveau von 4 t/ha (Quelle: LK OÖ)
Nährstoff | Herbst [kg/ha] | Gesamt [kg/ha] |
Stickstoff | 40 | < 160 |
Phosphor | 50 – 60 | < 85 |
Kalium | 110 | < 200 |
Schwefel | 15 – 20 | 50 – 60 |
Bor | 0,15 – 0,30 | 0,80 – 1,00 |
Rapsdüngeversuch in Bad Wimsbach-Neydharting
Seit mehreren Jahren führt die Boden.Wasser.Schutz.Beratung am Standort "Kastenhuber“ einen Rapsdüngeversuch durch. Ziel des 4-fach wiederholten Exaktversuches ist, die Einflüsse unterschiedlicher Düngevarianten auf Ertrag und Ölgehalt festzustellen. Ein Hauptaugenmerk wurde ebenfalls auf die Herbstdüngung gelegt. Die Versuchsergebnisse des Erntejahres 2019 finden Sie im Versuchsportal der Landwirtschaftskammern auf lko.at/Versuche. Die diesjährigen Ergebnisse werden ab Herbst auf dem Portal veröffentlicht.
Gesetzliche Rahmenbedingungen beachten
Um Gewässerbelastungen zu vermeiden, sind bei der Herbstdüngung die gesetzlichen Vorgaben laut Nitrat-Aktions-Programm-Verordnung (NAPV) unbedingt zu beachten. Die Ausbringung stickstoffhaltiger Mineraldünger, Gülle, Jauche, Biogasgülle und Klärschlamm ist nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor dem Anbau erlaubt. Bei der Anlage von Gründecken (inkl. Raps) dürfen im Zeitraum von der Ernte der Vorfrucht bis zum Beginn des Verbotszeitraums max. 60 kg N/ha (feldfallend) gedüngt werden. Für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ (GW 2020) beginnt auf Rapsflächen der Düngungsverbotszeitraum bereits ab 15. Oktober.
Beachten Sie auch unbedingt die Auflagen bzw. Verbote für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Metazachlor und Dimethachlor in Wasserschutz- und Schongebieten und im Regionalprojekt GRUNDWasser 2020. Am besten Sie verzichten generell auf diese auswaschungsgefährdeten Wirkstoffe.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 bzw. per im Web: www.bwsb.at.
Beachten Sie auch unbedingt die Auflagen bzw. Verbote für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Metazachlor und Dimethachlor in Wasserschutz- und Schongebieten und im Regionalprojekt GRUNDWasser 2020. Am besten Sie verzichten generell auf diese auswaschungsgefährdeten Wirkstoffe.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 bzw. per im Web: www.bwsb.at.