Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
Zugangsvoraussetzungen
Mindestteilnahmefläche von in Summe 0,5 ha Wein, Obst- oder Hopfenflächen im 1. Verpflichtungsjahr (mind. 1,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche).
Förderverpflichtungen
- Vollständiger Verzicht auf Herbizide im Vertragszeitraum auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen des Betriebes (gilt auch für Stammabbrennmittel z.B. Kabuki, Shark).
- Verzicht auf Kauf und Lagerung von in dieser Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen
ausgenommen Walnuss und Edelkastanie
250 Euro/ha.