GLÖZ 2 - Angemessener Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen GAP 2023
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission und es kann daher noch zu wesentlichen Änderungen kommen.
Ziele dieser Anforderung
- Beitrag zum Klimaschutz durch den Erhalt des Kohlenstoffgehaltes im Boden und deren Kohlenstoffspeicherkapazitäten
- Schutz von Lebensräumen
Betroffene Schlagnutzungsart(en)
- Ackerland
- Dauergrünland
- Dauerkulturen
Auflagen
Auf landwirtschaftlich genutzten Moor- und Feuchtschwarzerdeböden gemäß nationalem Feuchtgebietsinventar sowie der österreichischen elektronischen Bodenkarte ist folgendes nicht zulässig:
- Das Abbauen und Abbrennen von Torf
- Erstmalige Neuanlage von Entwässerungen
- Geländeverändernde Grabungen oder Anschüttungen
- Umwandlung und Umbruch von Dauergrünlandflächen