Vogelgrippe - Vorsicht geboten - ab 3. November gesamtes Bundesgebiet mit erhöhtem Risiko
 
											Auch im benachbarten Bayern sind einige Fälle aufgetreten. In Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark wurden Wildvögel positiv auf H5N1 getestet. Daher ist in Geflügelhaltungen besondere Vorsicht geboten.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat in den amtlichen Veterinärnachrichten daher ab 3. November das gesamte Bundesgebiet mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe ausgewiesen.
										Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat in den amtlichen Veterinärnachrichten daher ab 3. November das gesamte Bundesgebiet mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe ausgewiesen.
Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko
- Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel (Wildvögeln) sichergestellt sein
- Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
- Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
- Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden
 
											Auf die strikte Einhaltung von Bio-Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen, um das Gefahrenpotential bestmöglich zu reduzieren.
Besonderes Augenmerk gilt allen Personen, die auf einen Betrieb kommen, den Mitarbeitern, dem Fremdpersonal, insbesondere Fangtrupps.
										Besonderes Augenmerk gilt allen Personen, die auf einen Betrieb kommen, den Mitarbeitern, dem Fremdpersonal, insbesondere Fangtrupps.
- Niemals dürfen sich die Straßenschuhe der Fangtrupps mit betrieblichen Wegen kreuzen = sofortiger Wechsel der Schuhe bei Ankunft am besten beim Aussteigen aus dem Auto (z.B. Bereitgestellte Garten Glogs bis zum Anziehen der Stiefel)
- Ohne betriebseigene Arbeitskleidung und Stiefel kein betreten der Stallung = Kontrolle beim Stalleingang (ausreichend Overalls und Stiefeln in allen Größen bereithalten)
- Desinfektionsbecken mit saurem Desinfektionsmittel (z.B. Virex, Virkon S, etc,...) beim Eingang
- Hygienemaßnahmen in den Pausen konsequent einhalten und kontrollieren
- Ständige Kontrolle durch den Betriebsleiter und nachdrücklicher Hinweis bei Missachtung der Vorschriften
Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind auch in privaten Kleingeflügelhaltungen zu treffen, um einen Eintrag sowie eine mögliche Ausbreitung und Verschleppung bestmöglich hintan zu halten.
Auch im Hinblick auf die anstehenden Herbsttreibjagden wird die Jägerschaft gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lasen z.B. keine toten Wildvögel angreifen oder unbedingt Schuhe oder Stiefel reinigen vor allem dann, wenn eine Geflügelhaltung besteht.
Das Virus H5N1 gilt als besonders aggressiv und für Hausgeflügel hochansteckend. Eine Übertragung auf den Mensch ist derzeit aber gering. Die wirtschaftlichen und emotionalen Folgen im Falle eines Ausbruchs in einem Betrieb sind gravierend.
										Auch im Hinblick auf die anstehenden Herbsttreibjagden wird die Jägerschaft gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lasen z.B. keine toten Wildvögel angreifen oder unbedingt Schuhe oder Stiefel reinigen vor allem dann, wenn eine Geflügelhaltung besteht.
Das Virus H5N1 gilt als besonders aggressiv und für Hausgeflügel hochansteckend. Eine Übertragung auf den Mensch ist derzeit aber gering. Die wirtschaftlichen und emotionalen Folgen im Falle eines Ausbruchs in einem Betrieb sind gravierend.
 
												