Geflügelpest - Stallpflicht auch in Teilen des Burgenlandes
Auch Teile des Burgenlandes wurden zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. Alle heimischen Geflügelhalter werden um strikte Umsetzung von Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen ersucht. Durch die 4. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007, Nr. 258/2023, wurden Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen und in diesen Gebieten wurden gezielte Auflagen festgelegt (Stallpflicht).
Als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko gelten folgende Verwaltungseinheiten im Burgenland:
die Stadt:
die Bezirke:
im Bezirk Oberpullerndorf die Gemeinden:
im Bezirk Eisenstadt Umgebung die Gemeinden:
- Rust
die Bezirke:
- 1. Güssing
- 2. Jennersdorf
- 3. Mattersburg
- 4. Neusiedl am See
im Bezirk Oberpullerndorf die Gemeinden:
- 1. Drassmarkt
- 2. Kaisersdorf
- 3. Markt St. Martin
- 4. Neutal
- 5. Steinberg Dörfl
- 6. Stoob
- 7. Unterfrauenhaid
- 8. Weingraben
im Bezirk Eisenstadt Umgebung die Gemeinden:
- 1. Breitenbrunn am Neusiedler See
- 2. Donnerskirchen
- 3. Hornstein
- 4. Leithaprodersdorf
- 5. Mörbisch am See
- 6. Neufeld an der Leitha
- 7. Oggau am Neusiedler See
- 8. Purbach am Neusiedler See
- 9. Wimpassing an der Leitha
Folgende vorbeugenden Schutzmaßnahmen sind für Betriebe ab 50 Stück Geflügel in den Gebieten mit stark erhöhtem Risiko zu berücksichtigen:
Folgende vorbeugenden Schutzmaßnahmen sind für Betriebe ab 50 Stück Geflügel in den Gebieten mit stark erhöhtem Risiko zu berücksichtigen:
Folgende vorbeugenden Schutzmaßnahmen sind für Betriebe unter 50 Stück Geflügel in den Risikogebieten empfohlen:
- ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage besteht, oder wenn die
- Sterberate höher als 3 % in einer Woche ist.
Alle Geflügelhalter im Burgenland werden um strikte Beachtung der Vorgaben ersucht. Die Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen ist sowohl für den Wirtschaftsgeflügelhalter als auch für den Hobbyhalter wichtig. In Gebieten mit stark erhöhten Geflügelpest-Risiko gelten die verschärften Vorgaben, aber auch außerhalb dieses Risikogebietes ist bei der Haltung von Hausgeflügel die Umsetzung der Vorsichtsmaßnahmen empfohlen.
- In Regionen "mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ muss das Geflügel in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten.
- Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot muss bestmöglich vermieden werden und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen werden.
Folgende vorbeugenden Schutzmaßnahmen sind für Betriebe unter 50 Stück Geflügel in den Risikogebieten empfohlen:
- Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten.
- Geflügel ist in Ställen oder abgedeckten Haltungsvorrichtungen zu halten.
- Geflügel ist von der Haltung in Ställen ausgenommen, wenn es durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
- Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein. Folgende vorbeugenden Schutzmaßnahmen sind für alle Geflügelbetriebe empfohlen:
- Die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften mit besonderer Sorgfalt durchführen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage besteht, oder wenn die
- Sterberate höher als 3 % in einer Woche ist.
Alle Geflügelhalter im Burgenland werden um strikte Beachtung der Vorgaben ersucht. Die Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen ist sowohl für den Wirtschaftsgeflügelhalter als auch für den Hobbyhalter wichtig. In Gebieten mit stark erhöhten Geflügelpest-Risiko gelten die verschärften Vorgaben, aber auch außerhalb dieses Risikogebietes ist bei der Haltung von Hausgeflügel die Umsetzung der Vorsichtsmaßnahmen empfohlen.
Die Broschüre Biosicherheit Geflügel kann über die Homepage der Landwirtschaftskammer unter: www.lko.at/Publikationen/Tierhaltung heruntergeladen werden. Genauere Informationen können auch gerne über die Beratung der Abt. Tierzucht unter T +43 2682/702-500 oder unter tierzucht@lk-bgld.at eingeholt werden. Beachten Sie dazu auch das Beratungsprodukt Geflügelhaltung.
Kontakt
-
Ing. Wolfgang Pleier
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
wolfgang.pleier@lk-bgld.at
T 02682/702-506
F 02682/702-590