Geflügelpest – Gebiete mit erhöhtem Risiko weiterhin ausgewiesen!
Auf Grund der aktuellen epidemischen Geflügelpestsituation wird mit der heutigen Veröffentlichung der Novelle der Geflügelpest-Verordnung die sektorale Stallpflicht mit 18.04.2024 aufgehoben.
In „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ gelten für alle geflügelhaltenden Betriebe vorbeugende Schutzmaßnahmen:
- Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten. Ein direkter bzw. indirekter Kontakt ist auszuschließen.
- Geflügel ist durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt nur im Stall oder einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
- Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage besteht, oder wenn die
- Sterberate höher als 3 % in einer Woche ist.
Gebiete im Burgenland als „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ ausgewiesen
- Die Stadt:
- Die Bezirke:
2. Jennersdorf
3. Mattersburg
4. Neusiedl am See Im
- Bezirk Eisenstadt-Umgebung die Gemeinden:
2. Donnerskirchen 3. Hornstein
4. Leithaprodersdorf 5. Mörbisch am See
6. Neufeld an der Leitha
7. Oggau am Neusiedler See
8. Purbach am Neusiedler See
9. Wimpassing an der Leitha Im
- Bezirk Oberpullendorf die Gemeinden:
2. Kaisersdorf
3. Markt Sankt Martin
4. Neutal
5. Steinberg-Dörfl
6. Stoob
7. Unterfrauenhaid
8. Weingraben
Laufend aktuelle Informationen zur Geflügelhaltung - so geht`s!
Sollten Sie Interesse an laufenden Informationen zum Thema Geflügelhaltung haben, können Sie sich formlos an die Abt. Tierzucht in der Bgld. Landwirtschaftskammer per mail tierzucht@lk-bgld.at wenden. Gerne nehmen wir Sie in den kostenlos Info-Mail-Verteiler auf!
Kontakt
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Ing. Wolfgang Pleier
Esterházystraße 15
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