GAB 3 - Vogelschutz-Richtlinie GAP 2023
Ziel dieser Anforderung
- Die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL 2009/147/EG) regelt die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten in Europa und gilt auch für deren Lebensräume.
- Die Schutzgebiete nach der VS-RL und der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH-RL) bilden zusammen das Natura 2000-Netzwerk der EU und sind das wichtigste gemeinschaftliche Naturschutzinstrument.
Betroffene Bereiche
- Beeinträchtigung oder Entfernung von Landschaftselementen, insbesondere von Hecken, Feldgehölzen, Bachbegleit- und Ufervegetation, Teichen und Tümpeln etc.
- Geländeverändernde Maßnahmen wie Grabungen, Anschüttungen, Begradigungen etc.
- Veränderungen des Wasserhaushaltes, insbesondere von besonders sensiblen Bereichen
- Kulturumwandlungen und Nutzungsänderungen (beispielsweise bei Biotopflächen, bei Grünlandumbruch, Aufforstungen etc.)
- Sonstige Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten
Auflagen/Bestimmungen
Für die Umsetzung der VS-RL und der FFH-RL sind in Österreich die Bundesländer zuständig. Es sind daher die unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen zu beachten und bei Fragestellungen die naturschutzfachlichen Institutionen der Länder zu kontaktieren.
Links zum Thema
- Merkblatt "Konditionalität"
- Amt der Burgenländischen LandesregierungAbteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz Referat Arten- und Lebensraumschutz
- Amt der Kärntner LandesregierungAbteilung 8, Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung Naturschutz
- Amt der Niederösterreichischen LandesregierungAbteilung Naturschutz Landhausplatz 1
- Amt der Oberösterreichischen LandesregierungDirektion LWDL, Abteilung Naturschutz
- Amt der Salzburger LandesregierungAbteilung 5 – Naturschutz und Umweltschutz, Gewerbe
- Amt der Steiermärkischen LandesregierungAbteilung 13 Umwelt und Raumordnung Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz
- Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung Umweltschutz
- Amt der Vorarlberger LandesregierungAbteilung IVe – Umwelt- und Klimaschutz
- Amt der Wiener LandesregierungWiener Umweltschutzabteilung – MA 22 Bereich Naturschutz, Geodaten und Mobilität