Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Wien und NÖ
Seit Jahresende wurden in Wien und NÖ (Bez. Gmünd und Melk) Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Bis dato sind keine Fälle im Burgenland aufgetreten.
Zur Verhinderung der Geflügelpest gilt es, die Sicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Zur Verhinderung der Geflügelpest gilt es, die Sicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Sicherheitsmaßnahmen
- direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z. B. durch Fütterung in Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw.
- bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen
- tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden
- aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde registriert sein muss
Stallpflicht wird für bestimmte Gebiete in der nächsten Woche erwartet
Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums hinsichtlich Stallpflicht soll in den kommenden Tagen erlassen werden.
Sobald die Novelle vorliegt, informieren wir Sie auf unserer Homepage.
Nutzen Sie auch die Informationen auf der Homepage der AGES Österreich und des Gesundheitsministeriums (siehe nachstende Links).
Sobald die Novelle vorliegt, informieren wir Sie auf unserer Homepage.
Nutzen Sie auch die Informationen auf der Homepage der AGES Österreich und des Gesundheitsministeriums (siehe nachstende Links).
Kontakt
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Ing. Wolfgang Pleier
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
wolfgang.pleier@lk-bgld.at
T 02682/702-506
F 02682/702-590