Fragebogen zur Agrarstrukturerhebung 2020 ist umgehend abzuschließen!
Anfang Dezember 2020 hat die Statistik Österreich alle säumigen auskunftspflichtigen Betriebe hinsichtlich der elektronischen Meldung der Agrarstrukturerhebung 2020 mittels RSB-Brief in Kenntnis gesetzt und in diesem Schreiben ist eine Erledigungsfrist von drei Wochen beinhaltet gewesen.
Aufgrund der Tatsache, dass aktuell immer noch Betriebe ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind, ergeht das Ersuchen an diese Betriebe, den Fragebogen umgehend abzuschließen. Sollte diesbezüglich eine Hilfestellung erforderlich sein, dann ist Kontakt mit dem jeweiligen Landw. Bezirksreferat aufzunehmen.
Bei Nichterledigung kommt es gemäß § 66 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes zu einer Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens und diese Verwaltungsübertretung kann mit einer Geldstrafe bis zu € 2.180,- bestraft werden. Ergänzender Hinweis, ein betroffener Betrieb muss auch nach einem eingeleiteten Strafverfahren seiner Auskunftspflicht nachkommen!
Bei Nichterledigung kommt es gemäß § 66 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes zu einer Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens und diese Verwaltungsübertretung kann mit einer Geldstrafe bis zu € 2.180,- bestraft werden. Ergänzender Hinweis, ein betroffener Betrieb muss auch nach einem eingeleiteten Strafverfahren seiner Auskunftspflicht nachkommen!