Förderung BTV-Impfung – Einreichtermin beachten!
Die wesentlichen Voraussetzungen bei dieser Aktion sind:
Abteilung 10 - Gesundheit
Referat Veterinärdirektion und Tierschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a10-veterinaer@bgld.gv.at
Tel.: 057/600-2681
Tierhalter:innen mit betroffenen Tierarten sind zur Nutzung dieser Aktion eingeladen. Die BTV-Impfung ist freiwillig und wird aus veterinärfachlicher Sicht für Rinder und Schafe dringend empfohlen. Betriebe, die ihren Tierbestand geimpft haben, werden um termingerechte Einreichung des Förderantrages ersucht. Bitte klären Sie die Details mit Ihrer Betreuungstierärztin/Ihrem Betreuungstierarzt ab.
- Anwendung eines zugelassenen BTV-Impfstoffs.
- Die Eintragung der Impfung im VIS durch die Tierärztin/den Tierarzt oder durch die Behörde nach Übermittlung der Impflisten durch die Tierärztin/den Tierarzt.
- Impfungen werden mit 3 Euro pro Impfdosis rückwirkend ab dem 15.09.2025 gefördert.
- Beihilfeanträge sind von den Tierhalter:innen an das Amt der burgenländischen Landesregierung zu übermitteln (per Post oder E-Mail)
Abteilung 10 - Gesundheit
Referat Veterinärdirektion und Tierschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a10-veterinaer@bgld.gv.at
Tel.: 057/600-2681
- Die Aktion ist befristet, Beihilfeanträge müssen bis spätestens 12.12.2025 zusammen mit der Tierarztrechnung (Kopie) und einem Zahlungsnachweis eingebracht werden.
Tierhalter:innen mit betroffenen Tierarten sind zur Nutzung dieser Aktion eingeladen. Die BTV-Impfung ist freiwillig und wird aus veterinärfachlicher Sicht für Rinder und Schafe dringend empfohlen. Betriebe, die ihren Tierbestand geimpft haben, werden um termingerechte Einreichung des Förderantrages ersucht. Bitte klären Sie die Details mit Ihrer Betreuungstierärztin/Ihrem Betreuungstierarzt ab.