Fördert das Verfüttern von Sperrmilch Antibiotikaresistenzen bei Kälbern?
Der Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion wird zunehmend kritisch gesehen. Laut Tiermaterialienverordnung ist es erlaubt, Milch von einer behandelten Kuh (Sperrmilch) an das zugehörige Kalb zu verfüttern. Dieses Kalb darf frühestens nach Ablauf der Wartezeit für Milch geschlachtet werden. Es wird davon abgeraten, da Sperrmilch Kälber schädigen kann, doch welche Auswirkungen hat das Verfüttern von Sperrmilch auf Kälber tatsächlich?
Der Tiergesundheitsdienst Burgenland nimmt am wissenschaftlichen Projekt „Maßnahmen zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen – Verfütterung von Sperrmilch an Kälber“ im Rahmen des Projekts D4Dairy teil. In diesem Projekt sollen die Zusammenhänge zwischen der Verfütterung von Sperrmilch an Kälber und dem Vorkommen von antibiotikaresistenten Keimen untersucht, die Resistenzlage auf österreichischen Milchviehbetrieben ermittelt und Alternativen bzw. Behandlungsmethoden für die Sperrmilch sollen erforscht werden.
Für dieses Projekt werden fünf Milchviehbetriebe aus dem Burgenland gesucht, die Sperrmilch verfüttern. Die Betriebe sollten über 15 Kühe haben und mindestens 75 % Fleckviehanteil.
Das Projekt beginnt im September. Ein Team der Veterinärmedizinischen Universität Wien würde Ihren Betrieb besuchen, gemeinsam mit Ihnen einen Fragebogen ausfüllen und Kotproben von Milchkühen (Stiefeltupfer) und Kälbern entnehmen. Diese Proben werden auf das Vorhandensein von antibiotikaresistenten Keimen (ESBL-bildende Escherichia coli) untersucht. Die Kosten der Probenanalyse werden zur Gänze vom Tiergesundheitsdienst Burgenland übernommen. Bei einem Betrieb sollen fünf Kälber, die mit Sperrmilch gefüttert werden, mehrfach mittels Kotproben untersucht werden. Alle Auswertungen erfolgen anonymisiert.
Bei Teilnahme am Projekt erhalten Sie Informationen über das Vorkommen von antibiotikaresistenten Keimen auf Ihrem Betrieb und Sie helfen mit, das Risiko der Sperrmilchverfütterung einschätzen zu können.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Tiergesundheitsdienstes Burgenland gerne zur Verfügung (02682/600-2475 oder post.tgd@bgld.gv.at).
Über Ihre Zustimmung zur Teilnahme würden wir uns sehr freuen!
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