Erhöhung der steuerlichen Umsatzgrenzen für die Landwirtschaft
Die aktuellen Preissteigerungen belasten die österreichische Landwirtschaft. Durch
die Inflation laufen aber gleichzeitig auch viele Betriebe Gefahr, über die festgelegte
Umsatzgrenze zu kommen, was zu einem riesigen steuerlichen Bürokratie Mehraufwand führen würde.
Für Bäuerinnen und Bauern gibt es nun administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem, um den Verwaltungsaufwand am Hof zu reduzieren.
Für Bäuerinnen und Bauern gibt es nun administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem, um den Verwaltungsaufwand am Hof zu reduzieren.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, Landwirtschaftssprecher
Abg.z.NR Georg Strasser und LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger haben sich
gemeinsam mit Finanzminister Magnus Brunner auf eine Anhebung der
Pauschalierungsgrenzen verständigt – zum ersten Mal seit der Umstellung auf den
Euro im Jahr 2002. Ebenso erhöht wird die steuerliche Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten.
Die Anhebungen im Detail:
- Erhöhung der Obergrenze für die Umsatzsteuer-Pauschalierung von 400.000 auf 600.000 Euro Umsatz
- Erhöhung der Pauschalierungsgrenzen in der Einkommenssteuer von 400.000 auf 600.000 Euro sowie von 130.000 auf 165.000 Euro Einheitswert. Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierung gemäß Umsatzsteuergesetz bzw. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung beträgt seit der Euro-Umstellung im Jahre 2002 unverändert 400.000 Euro. Bei Anwendung des Verbraucherpreisindex zeigt sich, dass die Grenze inzwischen auf 600.000 Euro anzuheben ist. Durch die Anhebung dieser Grenze wird das inflationsbedingte Herausfallen aus einer administrativen Vereinfachung vermieden. Bis 2014 war die Teilpauschalierung bis zu einer Einheitswertgrenze von 150.000 Euro möglich. Obwohl die Hauptfeststellung 2014 eine Erhöhung des Einheitswertes um durchschnittlich > 10 % gebracht hat, wurde die Grenze sogar auf 130.000 Euro gesenkt. Die nunmehrige Erhöhung der Grenze für die Teilpauschalierung trägt dem Rechnung.
- Erhöhung der steuerlichen Einnahmegrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten - wie u.a. Direktvermarktung von Be- und Verarbeitungsprodukten von 40.000 auf 45.000 Euro. Aufgrund der aktuellen Teuerung soll ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 die Umsatzgrenze bei Nebentätigkeiten angehoben werden.
„Unsere bäuerlichen Familienbetriebe sollen ihre Zeit für das einsetzen, was derzeit
am wichtigsten ist: Uns alle weiterhin verlässlich mit hochqualitativen und
regionalen Lebensmitteln versorgen. Indem wir die Pauschalierungsgrenzen
anheben, entlasten wir unsere Landwirtschaft und sichern die heimische Produktion
ab. Danke an Finanzminister Magnus Brunner für die gute Zusammenarbeit im Sinne
der Lebensmittelversorgungssicherheit“, so Landwirtschaftsminister Norbert
Totschnig.