Erfolg bei EU-Entwaldungsverordnung
Heute - 14. November - wurde im EU-Parlament über die Entwaldungsverordnung abgestimmt. Konkret forderte die Europäische Volkspartei (EVP) die Verordnung um ein Jahr zu verschieben und diese um eine weitere Kategorie zu ergänzen. Neben den drei bisher vorgesehenen Kategorien (hohes, mittleres und niedriges Entwaldungsrisiko) soll in den Änderungsvorschlägen auch eine vierte Kategorie aufgenommen werden. Diese ist für jene Länder, darunter auch Österreich, in denen kein Entwaldungsrisiko herrscht, vorgesehen. LK Burgenland Präsident Nikolaus Berlakovich hat die Verschiebung und inhaltliche Adaptierung sowohl als LK-Präsident als auch als 1. Vizepräsident der COPA (EU-Bauernverband) mehrmals gefordert und sieht es als gemeinsamen Erfolg: „Es ist uns mit vereinten Kräften gelungen, insbesondere EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber, eine Bürokratielawine für unsere bäuerlichen Familienbetriebe abzuwenden. Diese Verordnung in ihrer geplanten Form hätte einen nicht stemmbaren bürokratischen Aufwand bedeutet und die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln in vielen Bereichen unmöglich gemacht.“
Die EU-Entwaldungsverordnung hat als Ziel, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu reduzieren. Landwirtschaftliche Rohstoffe wie etwa Palmöl, Kaffee und Kakao, aber auch Holz, Soja und Rinder und daraus produzierte Erzeugnisse (im Fall der Rinder das Fleisch) dürfen in der EU nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf sogenannten „entwaldungsfreien“ Flächen erzeugt wurden. „In der Praxis würde das so aussehen: für jedes Stück Holz, jedes Rindfleisch und jedes Kilogramm Soja braucht es einen Nachweis, dass dieses entwaldungsfrei produziert worden ist. Bei Soja müsste dann jede Anbaufläche mit Geolokalisierung dargestellt und nachgewiesen werden, dass diese entwaldungsfrei ist. Dieser bürokratische Aufwand für die Bäuerinnen und Bauern ist unzumutbar“, so Berlakovich.
Jährlich 3.400 Hektar mehr Wald in Österreich
„Die Intention der Verordnung geht zwar in die richtige Richtung, nämlich die globale Abholzung zu reduzieren und den Regenwald zu schützen, aber die Umsetzung war unausgegoren und zum Teil realitätsfremd. Das hätte einen unvorstellbaren bürokratischen Aufwand für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Folge gehabt. Ebenso wurden die unterschiedlichen Voraussetzungen der Länder nicht berücksichtigt. Denn in Österreich gibt es kein Entwaldungsrisiko. Im Gegenteil: Die Hälfte der Staatsfläche ist Wald. Durch Projekte zum klimafitten Wald werden es sogar Jahr für Jahr um 3.400 Hektar Wald mehr. Deshalb würde uns und unsere Betriebe diese Verordnung besonders hart treffen“, betont Berlakovich, der vor Kurzem zum 1. Vizepräsidenten des EU-Bauernverbandes COPA gewählt wurde. Weiters: „Jetzt gilt es in weiteren Verhandlungen mit der EU-Kommission die Verordnung zu adaptieren und an die Realität anzupassen.“ Da heute nicht nur die Anwendungsfristen geändert, sondern auch für inhaltliche Änderungen gestimmt wurde, werden nun Verhandlungen notwendig zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat der EU-Mitgliedstaaten.