Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Aktuelles
    • Bäuerinnen Burgenland
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio(current)1
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe(current)2
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitschrift
  1. LK Burgenland
  2. Bio
  3. Rechtsgrundlagen für Biobetriebe

Einzelhaltung von Kälbern ab heuer dokumentationspflichtig

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
25.01.2024 | von DI Anna Eckl, LKNÖ; DI Dr. Anna Herzog LKÖ

Ab dem 8. Lebenstag ist eine Ausnahme von der verpflichtenden Gruppenhaltung nur aus veterinärmedizinischen Gründen und zeitlich begrenzt möglich, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen.

Kuh mit Kalb .jpg © Anna Schultes
© Anna Schultes
In der biologischen Produktion ist die Haltung von Kälbern in der Gruppe (= mindestens zwei Tiere) ab der zweiten Lebenswoche vorgeschrieben. Damit soll eine artgerechte Unterbringung der Herdentiere gewährleistet werden, wobei eine Gruppe aus mindestens zwei Kälbern besteht. Einzelne Tiere können nur dann aus der Gruppe genommen werden, wenn dies tierärztlich oder veterinärmedizinisch begründbar ist und folgende allgemeine Bedingungen am Betrieb gegeben sind:
  • Der Betrieb muss über ausreichend Haltungseinrichtungen zur Gruppenhaltung verfügen, um die verpflichtende Kälbergruppenhaltung ab der zweiten Lebenswoche praktizieren zu können.
  • Einzelbuchten für Kälber müssen mit durchbrochenen Seitenwänden ausgestattet sein, die einen permanenten Sicht- und Berührungskontakt mit anderen Rindern ermöglichen. Diese Regelung gilt nicht für die Absonderung kranker Tiere.
  • Die vorbeugende (präventive) Einzelhaltung von Kälbern ist verboten.
  • Um das Besaugen von Artgenossen möglichst zu vermeiden, müssen entsprechende Vorbeugemaßnahmen gesetzt sein (z.B. ausreichende Tränkezeiten und Tränkemengen, Kälberheu, Beschäftigungsmaterial).

Kriterien, die zur Einzelhaltung berechtigen

Sind die allgemeinen Bedingungen erfüllt und tritt eines der folgenden veterinärmedizinischen Kriterien auf, kann vom Gruppenhaltungsgebot abweichen werden.
  • Eine schriftliche Anordnung des Tierarztes liegt vor.
  • Eine Erkrankung oder Verletzung erfordert eine Separierung zur Behandlung.
  • Die Ansteckung anderer Kälber (z.B. bei Durchfall) soll verhindert werden.
  • Die Nabelschnur ist noch nicht vollständig abgetrocknet (Einzelhaltung max. bis zum 14. Lebenstag möglich).
  • Eine Kastration wurde durchgeführt (Einzelhaltung bis max. 14 Tage nach dem Eingriff möglich).
  • Beim Zerstören von Hornknospen und bei der Enthornung von Tieren dürfen diese max. 24 Stunden isoliert werden.
  • Der Altersunterschied der Kälber beträgt mehr als vier Wochen.
  • Im Falle von Besaugen darf nur das besaugende Tier ("Täter") aus der Gruppe genommen werden.
 
Generell ist die räumliche Trennung einzelner Kälber von der Gruppe auf das unbedingt erforderliche zeitliche Ausmaß zu begrenzen.

Dokumentationspflicht

Seit Jahresbeginn 2024 ist im Separierungsfall eine einzeltierbezogene Dokumentation erforderlich, die bei der Bio-Kontrolle überprüft wird. Zu vermerken sind neben der Ohrmarkennummer (Tieridentifikation) auch die Dauer der Einzelhaltung sowie eine entsprechende Begründung (eines der obenstehenden Kriterien). Die Form der Dokumentation ist frei wählbar. Aufzeichnungen aus tierärztlichen Verschreibungen, des TGD oder Ähnliches, aus welchen die geforderten Informationen hervorgehen, gelten als gleichwertig hinsichtlich der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht.

Keine Einzelhaltung ab der 8. Lebenswoche

Sobald die Kälber ein Alter von acht Lebenswochen erreichen, ist eine Einzelhaltung aus Tierschutzgründen nicht mehr zulässig und die oben angeführten Kriterien können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Begründung geltend gemacht werden. Kälber sind ab diesem Alter ausschließlich in Gruppen zu halten, es sei denn, es liegt eine anderslautende Anordnung des Tierarztes vor.
 
Bei Fragen rund um die Kälbergruppenhaltung stehen Ihnen die Bio-Beraterinnen und Bio-Berater der Landwirtschaftskammer und von Bio Austria zur Verfügung.

Unten stehend erhalten Sie weitere Informationen/Linksammlung zur Kälberhaltung am Bio-Betrieb:

Links zum Thema

  • Bio-Kälberhaltung: Darauf ist zu achten!
  • Kälbergruppenhaltung am Bio-Betrieb
  • Freigeländezugng für Kälber und Jungtiere am Bio-Betrieb
  • Elektrolyttränke in der Bio-Kälberhaltung

Weitere Fachinformation

  • Doku-Pflicht Biobetriebe: Betriebs- und schlagbezogene Aufzeichnungen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“
  • Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)
  • Bio aktuell - was ab 2025 zu beachten ist
  • Biologische Tierhaltung: Folgende rechtliche Vorgaben sind ab 2024 zu beachten
  • Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023
  • Rechtliche Anpassungen in BIO ab 2023
  • Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023
  • Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2023
  • Ein Fahrplan durch die neue EU-Bio-Verordnung

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: presse@lk-bgld.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Kuh mit Kalb .jpg © Anna Schultes

© Anna Schultes