Einladung zur Teilnahme an der Prämierung für Früchtebrot, Striezel und Faschingskrapfen
Prämierungskategorien:
Striezel
Diese ungefüllten Striezel werden vorwiegend aus Weizenauszugsmehl, aber auch in Kombination mit Weizen- oder Dinkelvollmehl unter Zugabe von Zucker, Honig, Fett, Eiern, mit Milchanteil, mit Gewürzen und anderen natürlichen Geschmackszutaten hergestellt. Als Teiglockerungsmittel wird Germ verwendet. Sie sind unbestreut oder bestreut mit Hagelzucker und/oder Mandelblättchen.
Die eingereichten Gebäcke sind für den Verzehr gedacht.
Früchtebrot
Früchtebrot wird vorwiegend aus Brotmehl (Roggen-und Weizenmehl) und verschiedenen, geschnittenen Früchten wie Dörrbirnen, Dörrpflaumen, Nusskernen, Rosinen und Feigen hergestellt, wobei der Fruchtanteil dem Mehlanteil überwiegt. Als Lockerungsmittel sind Germ, Sauerteig, Natron und Backpulver zulässig. Im Kletzenbrot sind als Fruchtanteil Dörrbirnen enthalten.
Früchtebrot kann entweder in Kasten- Wecken- oder Laibform, mit oder ohne eigene Teighülle vorliegen. Auch kreative Früchtebrote sind willkommen.
Faschingskrapfen
Krapfen werden aus feinem Hefeteig hergestellt, der unter anderem mindestens 6 Eidotter (96g) pro kg Mehl enthält. Krapfen werden mit Marillenkonfitüre gefüllt. Die Füllung von Krapfen besteht aus mindestens 15% Füllmasse bezogen auf das Fertiggewicht. Eingereicht werden 10 Stück.
Diese ungefüllten Striezel werden vorwiegend aus Weizenauszugsmehl, aber auch in Kombination mit Weizen- oder Dinkelvollmehl unter Zugabe von Zucker, Honig, Fett, Eiern, mit Milchanteil, mit Gewürzen und anderen natürlichen Geschmackszutaten hergestellt. Als Teiglockerungsmittel wird Germ verwendet. Sie sind unbestreut oder bestreut mit Hagelzucker und/oder Mandelblättchen.
Die eingereichten Gebäcke sind für den Verzehr gedacht.
Früchtebrot
Früchtebrot wird vorwiegend aus Brotmehl (Roggen-und Weizenmehl) und verschiedenen, geschnittenen Früchten wie Dörrbirnen, Dörrpflaumen, Nusskernen, Rosinen und Feigen hergestellt, wobei der Fruchtanteil dem Mehlanteil überwiegt. Als Lockerungsmittel sind Germ, Sauerteig, Natron und Backpulver zulässig. Im Kletzenbrot sind als Fruchtanteil Dörrbirnen enthalten.
Früchtebrot kann entweder in Kasten- Wecken- oder Laibform, mit oder ohne eigene Teighülle vorliegen. Auch kreative Früchtebrote sind willkommen.
Faschingskrapfen
Krapfen werden aus feinem Hefeteig hergestellt, der unter anderem mindestens 6 Eidotter (96g) pro kg Mehl enthält. Krapfen werden mit Marillenkonfitüre gefüllt. Die Füllung von Krapfen besteht aus mindestens 15% Füllmasse bezogen auf das Fertiggewicht. Eingereicht werden 10 Stück.
Für Produzenten ist die Teilnahme an einer Prämierung eine wichtige Maßnahme zur individuellen Standortbestimmung und Qualitätsüberprüfung!
Informationen und Voranmeldung
Ing. Gerhard Perl, Landwirtschaftliches Bezirksreferat Oberwart,
Telefon: 03352/32308-17 oder Email: gerhard.perl@lk-bgld.at
Die Voranmeldung sollte bis spätestens 20. September 2019 erfolgen! Die genauen Ausschreibungsunterlagen werden dann zugesandt.
Die Voranmeldung sollte bis spätestens 20. September 2019 erfolgen! Die genauen Ausschreibungsunterlagen werden dann zugesandt.