Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit für Almweideflächen Direktzahlungen
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission und es kann daher noch zu wesentlichen Änderungen kommen.
Ziele der Maßnahme
- Unterstützung landwirtschaftlicher Einkommen.
- Aufrechterhaltung der flächendeckenden und standortangepassten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung.
Wofür wird die Prämie bezahlt?
- Die Basiszahlung für Almweideflächen wird für traditionelle extensive Almweideflächen im gesamten Bundesgebiet als einheitliche Flächenzahlung – ohne das System der Zahlungsansprüche – für förderfähige Almweideflächen gewährt.
- Der Einheitsbetrag je Hektar für die Basiszahlung für Almweideflächen wird unter Berücksichtigung der Unterstützung anderer Interventionen des GAP-Strategieplans gegenüber jenem für Heimgutflächen reduziert.
- Der extensiven Almwirtschaft als traditionelle Form der Landwirtschaft kommt in Österreich eine besondere Bedeutung zu. Zur Unterstützung von Almweideflächen werden daher umfassende und gezielte Förderungen in der 1. und 2. Säule gewährt.
Zugangsvoraussetzungen
- Förderwerber sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die 1. die Anforderung als „aktiver Landwirt“ erfüllen und 2. mindestens 1,5 ha förderfähige Betriebsfläche bewirtschaften.
- Die Prämie wird durch den Auftrieb von Rindern, Schafen und/oder Ziegen auf eine österreichische Alm ausgelöst.
Definitionen im Rahmen der Maßnahme
- Almweideflächen sind beweidete, mit Futterpflanzen bestandene Flächen einer im Almkataster eingetragenen bzw. im Almgebiet der Bundesländer liegenden Alm, die nicht vom Heimgut aus bewirtschaftet werden.
- In der Natur muss ein sichtbarer Bewirtschaftungsunterschied zwischen Dauergrünlandflächen und Almweideflächen erkennbar oder eine deutliche Grenze vorhanden sein (Zaun, Steinmauer, natürliche Grenze).
- Gemeinschaftsalmen oder -weiden sind Dauergrünlandflächen, die von Tieren mehrerer Betriebe gemeinschaftlich bestoßen werden.
- Die Festlegung der beihilfefähigen förderfähigen Höchstfläche für Alm- und Hutweideflächen erfolgt durch eine optimiert automatisierte Feststellung innerhalb der vom Alm-/Weidebewirtschafter definierten Feldstücksgrenzen. Für die Ermittlung des Anteils an landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) werden Stufen pro automatisationsunterstützt gebildetem Segment herangezogen: - Segmente mit einem LN-Anteil ab 90% sind zur Gänze förderfähig - Segmente unter 20% LN-Anteil werden nicht berücksichtigt
- Neben der typischen Weidevegetation (Gräser, Kräuter und Leguminosen) werden auch krautige Vegetationen (z. B. Ampfer und Farn) sowie der Bewuchs von Feuchtstandorten (z. B. Binsen und Seggen) einbezogen.
- Die Beschirmung (Wuchshöhe > 3 m und Kronenfläche > 100 m²) wird automatisiert je Segment festgestellt, wobei Lärchenwiesen, Ahornböden u.ä. weiterhin wie bisher im System ausgewiesen werden.
- Die Festlegung erfolgt im Rahmen einer einmaligen automatisierten Erstellung von Segmenten (Flächen mit einheitlicher Oberflächenstruktur) sowie der automatisierten Festlegung der Beschirmung je Segment.
Förderungsverpflichtungen
- Auftrieb von Rindern, Schafen und/oder Ziegen auf eine österreichische Alm.
- Mindestalpungszeit beträgt 60 Tage.
- Vollständiger Erhalt der Zahlung nur bei Einhaltung der Konditionalität.
Höhe der Förderung
- Die Zahlung wird je Hektar förderfähige Fläche gewährt. Der Einheitsbetrag je Hektar errechnet sich aus dem für die Basiszahlung für Almweideflächen zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag geteilt durch die förderfähige Almweidefläche. Der Förderbetrag in Summe je Betriebsinhaberin bzw. Betriebsinhaber errechnet sich aus der Anzahl förderfähiger Almweideflächen multipliziert mit dem Einheitsbetrag je Hektar.
- Begünstigt ist der jeweilige Auftreiber von Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden und Lamas (Heimbetrieb).
- Als Gesamtbetrag für die Basiszahlung für Almweideflächen stehen jährlich je 12 Mio. EUR (1,8 % der Direktzahlungs-Obergrenze) zur Verfügung.
- Bei einer zu erwartenden Almweidefläche von 293.000 ha ergibt das einem Einheitsbetrag von rund 41 EUR je Hektar.