Direktzahlungen ab 2023
Ab 2023 muss ein Teil der Budgetmittel der 1. Säule (Direktzahlungen) für Ökoschemamaßnahmen (Umweltmaßnahmen) zweckgewidmet werden. Österreich wird etwa 100 Millionen € für einjährige ÖPUL-Maßnahmen verwenden, die dem Ökoschema zugerechnet werden. Diese Budgetverschiebung von der 1. Säule der Direktzahlungen in die 2. Säule der Ländlichen Entwicklung hat zur Konsequenz, dass sich die Basiszahlung (Direktzahlung auf Grundlage der förderfähigen Fläche) reduziert, für ÖPUL-Maßnahmen im Gegenzug aber deutlich mehr Budgetmittel verfügbar sind. Die Ökoschemamaßnahmen werden im Rahmen des ÖPUL mitabgewickelt. Verluste in der Basiszahlung können Bäuerinnen und Bauern nur durch die Teilnahme an Ökoschema-bzw. ÖPUL-Maßnahmen kompensieren.
Die Direktzahlungen beinhalten auch ab 2023 folgende Maßnahmen:
- Basiszahlung für Heimgutflächen
- Differenzierte Basiszahlung für Almweideflächen
- Gekoppelte Zahlung für den Almauftrieb
- Top-up Zahlung für Junglandwirte
Basiszahlung ab 2023
Die Basiszahlung wird ab 2023 auf Grundlage der bewirtschafteten und beantragten Fläche gewährt. Insgesamt stehen für die Basiszahlung der Heimgutflächen etwa 483 Millionen € pro Jahr zur Verfügung. Davon werden etwa 71 Millionen € gezielt für kleinere und mittlere Betriebe verwendet. Die Basiszahlung pro Hektar beträgt etwa 208 €. Für die ersten 20 Hektar wird ein Zuschlag von 46 € gewährt, vom 21. bis zum 40 Hektar ein Zuschlag von 23 €. Für die ersten 20 Hektar beträgt die Zahlung somit etwa 254 €, für die nächsten 20 Hektar bis zum 40. Hektar 231 €. Diese deutliche Reduktion der Basiszahlung liegt ganz wesentlich in der verpflichtenden Verwendung von etwa 100 Millionen € für Ökoschemamaßnahmen begründet, die im Rahmen des Umweltprogramms abgewickelt werden. Alle Betriebe sind gut beraten sich mit den ÖPUL-Maßnahmen (inkl. Ökoschema) zu beschäftigen, um Verluste der Basiszahlung über die Teilnahme am Umweltprogramm ÖPUL zu kompensieren.
Keine Zahlungsansprüche
Ab 2023 werden den Betriebsführern keine Zahlungsansprüche zugeteilt. Die Basiszahlung wird auf Grundlage der jährlich bewirtschafteten und beantragten Fläche gewährt. Erhöht sich das bewirtschaftete Flächenausmaß durch Zupachtung oder Zukauf, so wird auch die Basiszahlung für die zusätzliche Fläche gewährt. Eine Übertragung der Zahlungsansprüche ist damit mit Beginn der neuen Periode 2023 nicht mehr notwendig.
Almauftrieb
Der Almauftrieb wird wieder über eine Flächenzahlung und gekoppelte Zahlung für aufgetriebene Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) unterstützt. Pro Hektar Almweidefläche werden etwa 40 € gewährt. Die gekoppelte Zahlung für Muttertiere (Kühe, Mutterschafe und Mutterziegen) beträgt etwa 100 € pro Großvieheinheit (GVE). Für sonstige Rinder wie zB Kalbinnen oder Ochsen werden etwa 50 € je GVE zur Auszahlung kommen. Für sonstige Schafe und Ziegen (keine Muttertiere) wird keine gekoppelte Zahlung gewährt. Um den Anreiz für den Almauftrieb zu erhöhen wird die gekoppelte Zahlung deutlich angehoben
Top-up für Junglandwirte
Junglandwirte erhalten für maximal 40 Hektar ein Top up in Höhe von etwa 60 € pro Hektar. Voraussetzung ist die Betriebsgründung vor Vollendung des 40. Lebensjahres, die Leitung des Betriebes und eine einschlägige Mindestqualifikation (landwirtschaftlicher Facharbeiter oder höhere Ausbildung). Die Zahlung für Junglandwirte ist jährlich im MFA Flächen zu beantragen und wird für maximal fünf Jahre gewährt. Ist der Betriebsinhaber keine natürliche Person, muss der Name des Anspruchsberechtigten, der die Voraussetzungen erfüllt, angegeben werden.
Bei der erstmaligen Beantragung ist der Ausbildungsnachweis hochzuladen.
Ökoschema und ÖPUL
Das verpflichtende Ökoschema wird in Österreich im Rahmen des Umweltprogramms ÖPUL umgesetzt. Es gibt wieder eine breite Palette an ÖPUL-Maßnahmen, die den Bäuerinnen und Bauern zur Teilnahme angeboten wird. Die Begrünungsmaßnahmen (Begrünung Zwischenfruchtanbau und Begrünung System Immergrün), Tierschutz Weide und Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen werden als Ökoschemamaßnahmen tituliert. Für den Antragsteller hat dies keine Bewandtnis, weil lediglich die Finanzierung mit Mitteln der 1. Säule erfolgt.
In den nächsten Monaten wird es von den Landwirtschaftskammern umfassende Informationen zu den Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen der ersten und zweiten Säule der GAP geben. Nutzen Sie die Informationen für die zukünftige Ausrichtung ihres Betriebes.